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Staatliche Statistik Rundfunkbeitrag

1.1.2013 wurde in Deutschland für alle eine öffentliche Abgabe "Rundfunkbeitrag" eingeführt.

Auf Nachfrage beim Statistischen Bundesamt wurde geantwortet, dass "Statistisches Bundesamt keine Statistik zum Thema Rundfunkbeiträge erstellt und dementsprechend auch keine Daten zu Rundfunkbeiträgen erhebt".

Außerdem wurde geantwortet: "Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt."

Welche Stelle wurde seit 1.1.2013 beauftragt, die Rolle des Statistischen Bundesamts im Fall der eingeführten öffentlichen Abgabe "Rundfunkbeitrag" zu übernehmen und offizielle staatliche Statistik zu erheben? Vor allem im Lichte, dass der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht wird und alle Steuereinnahmen des Staates in der offiziellen staatlichen Statistik zu erfassen sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Januar 2018
  • Frist
    6. März 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.1.201…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Staatliche Statistik Rundfunkbeitrag [#26393]
Datum
31. Januar 2018 22:45
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.1.2013 wurde in Deutschland für alle eine öffentliche Abgabe "Rundfunkbeitrag" eingeführt. Auf Nachfrage beim Statistischen Bundesamt wurde geantwortet, dass "Statistisches Bundesamt keine Statistik zum Thema Rundfunkbeiträge erstellt und dementsprechend auch keine Daten zu Rundfunkbeiträgen erhebt". Außerdem wurde geantwortet: "Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt." Welche Stelle wurde seit 1.1.2013 beauftragt, die Rolle des Statistischen Bundesamts im Fall der eingeführten öffentlichen Abgabe "Rundfunkbeitrag" zu übernehmen und offizielle staatliche Statistik zu erheben? Vor allem im Lichte, dass der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht wird und alle Steuereinnahmen des Staates in der offiziellen staatlichen Statistik zu erfassen sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Ihre Anfrage vom 31. Januar 2018 Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Ke…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Ihre Anfrage vom 31. Januar 2018
Datum
13. Februar 2018 13:44
Status
Anfrage abgeschlossen
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