staatliche Zuwendungen Gesellschaft für Sicherheitspolitik

die Gesellschaft für Wehrkunde (GfW), später Gesellschaft für Wehr- und Sicherheitspolitik e. V. (GfW), später Gesellschaft für Sicherheitspolitik e.V. soll durch einen jährlich erneuerten Vertrag mit dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung finanziert werden.

Wie hoch waren die Zuwendungen des Bundes für diese Geselschaft auf Grundlage des genannten Vertrages für jedes einzelne Jahr insgesamt in den Jahren 1953 bis 2021?

Wie hoch waren die Zuwendungen des Bundes für diese Geselschaft unabhängig von dem genannten Vertrag für jedes einzelne Jahr insgesamt in den Jahren 1953 bis 2021?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2021
  • Frist
    10. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Gesellschaft…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
staatliche Zuwendungen Gesellschaft für Sicherheitspolitik [#214529]
Datum
7. März 2021 16:35
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Gesellschaft für Wehrkunde (GfW), später Gesellschaft für Wehr- und Sicherheitspolitik e. V. (GfW), später Gesellschaft für Sicherheitspolitik e.V. soll durch einen jährlich erneuerten Vertrag mit dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung finanziert werden. Wie hoch waren die Zuwendungen des Bundes für diese Geselschaft auf Grundlage des genannten Vertrages für jedes einzelne Jahr insgesamt in den Jahren 1953 bis 2021? Wie hoch waren die Zuwendungen des Bundes für diese Geselschaft unabhängig von dem genannten Vertrag für jedes einzelne Jahr insgesamt in den Jahren 1953 bis 2021?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/214529/upload/448bf57b60da46229f201e16121571ba548ee4f2/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr Antragsteller/in der Mail beigefügt erhalten Sie vorab den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 07.03.2021. Der Besc…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: staatliche Zuwendungen Gesellschaft für Sicherheitspolitik [#214529]
Datum
6. April 2021 11:52
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Sehr Antragsteller/in der Mail beigefügt erhalten Sie vorab den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 07.03.2021. Der Bescheid wird Ihnen per Postzustellungsurkunde zugestellt. Mit freundlichen Grüßen