Staatsangehörigkeit

Nach Auskunft einer Behörde stellen der Personalausweis und Reisepass nur eine vermutete Staatsangehörigkeit aus. Bitte begründen Sie mir diese Feststellung auch aus der historischen Sicht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juni 2018
  • Frist
    24. Juli 2018
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Christa Hoffmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Auskunft ei…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Christa Hoffmann
Betreff
Staatsangehörigkeit [#30953]
Datum
21. Juni 2018 10:48
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Auskunft einer Behörde stellen der Personalausweis und Reisepass nur eine vermutete Staatsangehörigkeit aus. Bitte begründen Sie mir diese Feststellung auch aus der historischen Sicht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christa Hoffmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christa Hoffmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christa Hoffmann
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: G6-12007/1#1 - Hoffmann, Christa Sehr geehrte Frau Hoffmann, ich bestätige den Eingang Ihres zweiten Schrei…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
180621, Hoffmann, Christa, Staatsangehörigkeit
Datum
21. Juni 2018 13:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: G6-12007/1#1 - Hoffmann, Christa Sehr geehrte Frau Hoffmann, ich bestätige den Eingang Ihres zweiten Schreibens vom 21. Juni 201 über das Internetportal www.fragdenstaat.de Zu Ihrem Schreiben nehme ich abschließend wie folgt Stellung: Reisepässe und Personalausweise sind ihrer Zweckbestimmung nach in erster Linie ein Instrument für die hoheitliche Identitätsfeststellung und dienen demgemäß der Identifikation ihrer Inhaber. Mit einem gültigen deutschen Pass oder Personalausweis kann aber in der Regel auch die deutsche Staatsangehörigkeit glaubhaft gemacht werden, denn das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Erteilung deutscher Ausweisdokumente und wird vor jeder Pass- oder Ausweisausstellung im konkreten Einzelfall von der zuständigen Stelle geprüft. Gleichwohl eignen sich die deutschen Reisepässe oder Personalausweise nicht als verbindliche Nachweise für die deutsche Staatsangehörigkeit, da diese nach einer Pass- oder Ausweisausstellung mit dem Eintritt eines im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vorgesehenen Verlusttatbestandes, z. B. dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag nach § 25 Absatz 1 Satz 1 StAG, kraft Gesetzes verloren gehen kann. Dies gilt auch dann, wenn die zuständigen deutschen Behörden erst später Kenntnis von dieser Verlustfolge erhalten und die im Reisepass oder Personalausweis angegebene Gültigkeitsdauer bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit noch nicht abgelaufen war. Die Verlustfolge tritt unabhängig von der Gültigkeitsdauer des Reisepasses oder Personalausweises ein. Der Reisepass oder Personalausweis wird somit bereits mit dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß § 11 Nummer 2 des Passgesetzes (PassG), § 28 Absatz 1 Nummer 2 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) kraft Gesetzes ungültig. Für Pass- und Ausweisinhaber besteht daher eine bußgeldbewehrte Verpflichtung, u. a. den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit unverzüglich anzuzeigen. Dementsprechend beinhaltet ein gültiger deutscher Reisepass oder Personalausweis lediglich eine im Einzelfall „widerlegbare Vermutung", dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, was aber im allgemeinen Rechtsverkehr ausreicht, um ihr Bestehen glaubhaft zu machen. Um den aktuellen Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachzuweisen, kann auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsausweis erteilt werden. Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis wird das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit am Tage seiner Ausstellung bescheinigt. Die mit dem Staatsangehörigkeitsausweis verbundene Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ist in allen Angelegenheiten gemäß § 30 StAG verbindlich, in denen ihr Bestehen rechtserheblich ist. Der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises geht in der Regel eine eingehende Prüfung in einem staatsangehörigkeitsrechtlichen Feststellungsverfahren voraus, ob die antragstellende Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Dies gilt insbesondere dann, wenn begründete Zweifel bestehen, ob die antragstellende Person diese tatsächlich erworben (z. B. durch Geburt, Adoption oder Einbürgerung) und später nicht wieder verloren hat. Sofern sich solche Zweifel bei Anträgen auf Ausstellung eines Passes oder Personalausweises ergeben, soll ein staatsangehörigkeitsrechtliches Feststellungsverfahren durchgeführt werden. Abgesehen von Fällen, in denen die staatsangehörigkeitsrechtlichen Verhältnisse einer Klärung bedarf oder begründete Zweifel am Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit bestehen, wird ein Staatsangehörigkeitsausweis in der Regel nur für wenige spezielle Rechtsgeschäfte oder die Begründung bestimmter Rechtsverhältnisse (z. B. Adoption, Verbeamtung, Approbation) benötigt.   Mit freundlichen Grüßen
Christa Hoffmann
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre ausführliche Antwort. Als Politikwissenschaftsa…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Christa Hoffmann
Betreff
AW: 180621, Hoffmann, Christa, Staatsangehörigkeit [#30953]
Datum
23. Juni 2018 19:51
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre ausführliche Antwort. Als Politikwissenschaftsabsolvent bin ich Demokrat und Zoon politikon, stehe fest auf dem Boden des GG und bin stets neugierig auf die Antworten, die das Leben in der Gesellschaft auf nicht nur meine Fragen erfordert. ... Mit freundlichen Grüßen Christa Hoffmann Anfragenr: 30953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christa Hoffmann << Adresse entfernt >>

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Christa Hoffmann
Sehr geehrte Damen und Herren, es hat etwas gedauert, aber ich war unterwegs und möchte Ihnen sagen, dass Sie sehr…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Christa Hoffmann
Betreff
AW: AW: 180621, Hoffmann, Christa, Staatsangehörigkeit [#30953]
Datum
7. Juli 2018 17:26
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es hat etwas gedauert, aber ich war unterwegs und möchte Ihnen sagen, dass Sie sehr ausführlich geantwortet haben. Das einzige, was ich noch bei Gelegenheit wissen möchte, ist, warum entschied sich der Gesetzgeber für die adjektivische Form, weil dies im Vergleich mit anderen Staaten ungewöhnlich ist! Aber zuerst einmal vielen Dank für Ihre Antwort! Mit herzlichen Grüßen, Ihre C. Hoffmann ... Mit freundlichen Grüßen Christa Hoffmann Anfragenr: 30953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christa Hoffmann << Adresse entfernt >>