Staatsangehörigkeit

Anfrage an: Noch nicht bekannt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
als Träger eines Bundespersonalausweises mit Staatsanghörigkeit "DEUTSCH" möchte ich wissen, wie der Staat heißt, dem ich angehörig bin.
Leider ist das für mich nicht eindeutig, daher bitte ich hiermit um Klärung.
Beste Grüße

Gabriele Börner

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Mai 2015
  • Frist
    27. Juni 2015
  • Ein:e Follower:in
Gabriele Börner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, als Träger eines Bundespersonalausweises mit Staatsan…
Von
Gabriele Börner
Betreff
Staatsangehörigkeit [#9978]
Datum
26. Mai 2015 12:17
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, als Träger eines Bundespersonalausweises mit Staatsanghörigkeit "DEUTSCH" möchte ich wissen, wie der Staat heißt, dem ich angehörig bin. Leider ist das für mich nicht eindeutig, daher bitte ich hiermit um Klärung. Beste Grüße Gabriele Börner Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Gabriele Börner <<E-Mail-Adresse>>
Rupp Daniela (Innen)
Sehr geehrte Frau Börner, unter Bezugnahme auf Ihre E-Mail vom 26. Mai 2015 wird mitgeteilt, dass die Inhabersc…
Von
Behörde
Betreff
AW: Staatsangehörigkeit [#9978]
Datum
24. Juni 2015 08:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Börner, unter Bezugnahme auf Ihre E-Mail vom 26. Mai 2015 wird mitgeteilt, dass die Inhaberschaft eines deutschen Personalausweises - wie sich aus der ersten Zeile bzw. „Überschrift“ des Ausweises ergibt - an die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland anknüpft. Mit freundlichen Grüßen

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Gabriele Börner
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort, welche allerdings nicht zielführend ist. Sie wi…
Von
Gabriele Börner
Betreff
AW: AW: Staatsangehörigkeit [#9978]
Datum
25. Juni 2015 15:29
An
Empfängername
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort, welche allerdings nicht zielführend ist. Sie wissen doch selbst, das die Bundesrepublik Deutschland keine eigene Staatsangehörigkeit inne hat und somit auch keine vergeben kann. Also noch einmal.... Welchem Staat gehöre ich mit meinem Bundespersonalausweis an? oder Welcher Staat mit Staatsangehörigkeit ist mit der BRD verknüpft? ... Mit freundlichen Grüßen Gabriele Börner Anfragenr: 9978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gabriele Börner