Staatsangehörigkeit im Aufenthaltstitel Ungeklärt und Staatenlso

Ich weiß, dass es in 2016 eine ähnlich Anfrage gegeben hat, doch gibt es ein Dokument des Deutschen Bundestages, Aktenzeichen WD2-3000-057/18, eine andere Auskunft der Palästinensichen Mission und widersprüchliche Entscheidungen in den Behörden.
Eine von mir betreute, aus Libyen geflohene Familie palästinensischer Staatsangehörigkeit, ist in ihren Papieren, subsidiärer Status, mit der Staatsangehörigkeit XXX = ungeklärt eingetragen, obwohl alle Familienangehörigen einen von der palästinensischen Mission ausgestellten palästinensischen Pass besitzen. Auf mehrmaliges Nachfragen teilte mir die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Recklinghausen mit, dass diese Einordnung auf Grund eines Erlasses des zuständigen Ministeriums - ob es sich um ein Bundes- oder Landesministerium handelt, wurde mir nicht mitgeteilt - vom 19.6.2018 zum internen Dienstgebrauch geschehe. Von einer anderen Behörde im Kreis Recklinghausen - Gladbeck - weiß ich, dass dort die Staatsangehörigkeit XXA = staatenlos benutzt wird.
Können Sie mir bitte mitteilen, warum eine Staatsangehörigkeit als "ungeklärt" behandelt wird, obwohl die Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist? Danke.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Oktober 2019
  • Frist
    20. November 2019
  • 5 Follower:innen
Annegret Laakmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich weiß, d…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Annegret Laakmann
Betreff
Staatsangehörigkeit im Aufenthaltstitel Ungeklärt und Staatenlso [#168817]
Datum
18. Oktober 2019 10:51
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich weiß, dass es in 2016 eine ähnlich Anfrage gegeben hat, doch gibt es ein Dokument des Deutschen Bundestages, Aktenzeichen WD2-3000-057/18, eine andere Auskunft der Palästinensichen Mission und widersprüchliche Entscheidungen in den Behörden. Eine von mir betreute, aus Libyen geflohene Familie palästinensischer Staatsangehörigkeit, ist in ihren Papieren, subsidiärer Status, mit der Staatsangehörigkeit XXX = ungeklärt eingetragen, obwohl alle Familienangehörigen einen von der palästinensischen Mission ausgestellten palästinensischen Pass besitzen. Auf mehrmaliges Nachfragen teilte mir die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Recklinghausen mit, dass diese Einordnung auf Grund eines Erlasses des zuständigen Ministeriums - ob es sich um ein Bundes- oder Landesministerium handelt, wurde mir nicht mitgeteilt - vom 19.6.2018 zum internen Dienstgebrauch geschehe. Von einer anderen Behörde im Kreis Recklinghausen - Gladbeck - weiß ich, dass dort die Staatsangehörigkeit XXA = staatenlos benutzt wird. Können Sie mir bitte mitteilen, warum eine Staatsangehörigkeit als "ungeklärt" behandelt wird, obwohl die Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist? Danke.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Annegret Laakmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Annegret Laakmann
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrte Frau Laakmann gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 18.10.2019, welche unter de…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Staatsangehörigkeit im Aufenthaltstitel Ungeklärt und Staatenlso [#168817] Az IFG 845
Datum
18. Oktober 2019 14:08
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Laakmann gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 18.10.2019, welche unter dem Aktenzeichen 845 geführt wird. Bei Rückfragen bitte stets das genannte Aktenzeichen angeben, da sonst Ihre Anfrage nicht zugeordnet und bearbeitet werden kann. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der 4 Wochenfrist zu beantworten, sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie einen Zwischenbescheid. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrte Frau Laakmann, mit E-Mail vom 18. Okt. 2019 begehren Sie Auskunft nach §1 IFG, warum eine Staatsange…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Staatsangehörigkeit im Aufenthaltstitel Ungeklärt und Staatenlso [#168817] Az IFG 845
Datum
28. Oktober 2019 16:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Laakmann, mit E-Mail vom 18. Okt. 2019 begehren Sie Auskunft nach §1 IFG, warum eine Staatsangehörigkeit als "ungeklärt" behandelt wird, obwohl die Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist. Hierbei handelte es sich im konkreten Fall um eine aus Libyen geflohene palästinensische Familie. Die Bundesrepublik Deutschland hat Palästina nicht als Staat anerkannt. Da die Antragsteller wohl vorgetragen haben, aus einem konkreten Staat (Libyen) zu stammen ohne dessen Staatsangehörige oder Staatenlose zu sein (palästinensische Volkszugehörige aus Libyen), wurde bei ihnen folglich die Staatsangehörigkeit als "ungeklärt" vermerkt. Da es keine palästinensische Staatsangehörigkeit gibt, dient die Bezeichnung "ungeklärt" lediglich der statistischen Erfassung und Auswertbarkeit dieser Personengruppe. Wie die Verwendung der Bezeichnung "ungeklärt" in anderen Behörden erfolgt, kann das Bundesamt keine Aussagen tätigen. Mit freundlichen Grüßen