Staatsangehörigkeit

Informationen aus denen hervorgeht, für welchen Staat das umgangssprachliche "DEUTSCH" in unseren Personalausweisen unter Staatsangehörigkeit steht. Z.B. Deutschland in den Grenzen von 1914.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. März 2014
  • Frist
    23. April 2014
  • Ein:e Follower:in
Thomas Bessler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen au…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Thomas Bessler
Betreff
Staatsangehörigkeit [#5977]
Datum
21. März 2014 23:04
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen aus denen hervorgeht, für welchen Staat das umgangssprachliche "DEUTSCH" in unseren Personalausweisen unter Staatsangehörigkeit steht. Z.B. Deutschland in den Grenzen von 1914.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen Thomas Bessler
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Anfrage ist hier über FragdenStaat.de ohne individuelle E-Mail Adresse u…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Nitsch Mz IFG: 140321 Bessler: Staatsangehörigkeit [#5977]
Datum
24. März 2014 09:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Anfrage ist hier über FragdenStaat.de ohne individuelle E-Mail Adresse und Postanschrift eingegangen. Da FragdenStaat.de in beiden Richtungen automatisiert die Kommunikationsinhalte verändert, sieht das BMI dieses Portal nicht als E-Mail Provider an und reagiert nur auf individuelle Anfragen, wenn zumindest auf Nachfrage eine individuelle E-Mail Adresse, im Fall von möglichen Gebühren und Auslagen auch eine Postanschrift angegeben wird. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), da nicht nach in Akten gespeicherten Informationen gefragt, sondern eine inhaltliche Sachauskunft begehrt wird. Ihr Schreiben würde daher bei Mitteilung mindestens einer individuellen E-Mail Adresse als Bürgerschreiben bewertet und beantwortet, nicht jedoch als IFG-Antrag beschieden.  Freundliche Grüße  i.A. Peter Nitsch  ________________________________________________  Bundesministerium des Innern  Referat Z I 4 (Justiziariat, Vertragsmanagement, Anwendung IFG/IWG)  Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin  (Raum 7.081)  Telefon:   030 / 18 681 - 1546  PC-Fax:   030 / 18 681 - 5 1546 (direkt)  Telefax:    01888 / 681 - 55038 (Referat) <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> [Ich bitte, E-Mails jeweils gleichzeitig an die Organisations- <<E-Mail-Adresse>> wie auch an die persönliche E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu senden, um die zeitnahe Bearbeitung auch im Falle der (Urlaubs- oder sonstigen) Abwesenheit des Bearbeiters sicherzustellen; persönlich adressierte E-Mails werden nicht weitergeleitet.]

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Thomas Bessler
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort. Bitte werten Sie meine Anfrage als Bürgerschreiben. …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Thomas Bessler
Betreff
AW: AW: Nitsch Mz IFG: 140321 Bessler: Staatsangehörigkeit [#5977]
Datum
31. März 2014 10:46
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort. Bitte werten Sie meine Anfrage als Bürgerschreiben. Dazu verwenden Sie folgende email Adresse: <<E-Mail-Adresse>> ... Mit freundlichen Grüßen Thomas Bessler Anfragenr: 5977 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thomas Bessler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>