Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Staatsangehörigkeitsausweis

eine Auflistung der §§ von gültigen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften man einen Ausweis nach Art. 116(2) GG beantragt und erhält.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. August 2016
  • Frist
    30. September 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Auflistung …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Staatsangehörigkeitsausweis [#17716]
Datum
28. August 2016 11:31
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung der §§ von gültigen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften man einen Ausweis nach Art. 116(2) GG beantragt und erhält.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
V II 5 - 12007/1#178 - Sehr geehrtAntragsteller/in in der o. bez. Angelegenheit hat mich das Bundesministerium d…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Staatsangehörigkeitsausweis [#17716]
Datum
2. September 2016 13:52
Status
V II 5 - 12007/1#178 - Sehr geehrtAntragsteller/in in der o. bez. Angelegenheit hat mich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gebeten, Ihr E-Mail-Schreiben vom 28. August 2016 zu beantworten. Nachfolgend erhalten Sie die erbetene Auflistung: - Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes, - § 30 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und - § 2 Absatz 1 1. Alternative, § 1 Absatz 1 Nummer 6 1. Alternative und Absatz 2 sowie Anlage 6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen. Mit freundlichen Grüßen