Staatsangehörigkeitsausweis

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Nach meinem Kenntnisstand, werden ausgestellte Staatsangehörigkeitsausweise automatisch durch die Behörden der Länder bei ihnen gemeldet.

Bitte teilen Sie mir mit,

wieviele Staatsangehörigkeitsausweise bei ihrer Behörde insgesamt seit bestehen gemeldet.
Zusätzlich bitte ich um Auflistung, wie viele Staatsangehörigkeitsausweise in den folgenden Jahren neu Ausgestellt wurden:
2013, 2014, 2015 und 2016

Vielen Dank

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Oktober 2017
  • Frist
    28. November 2017
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach meinem Kenn…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Staatsangehörigkeitsausweis [#25059]
Datum
26. Oktober 2017 14:43
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach meinem Kenntnisstand, werden ausgestellte Staatsangehörigkeitsausweise automatisch durch die Behörden der Länder bei ihnen gemeldet. Bitte teilen Sie mir mit, wieviele Staatsangehörigkeitsausweise bei ihrer Behörde insgesamt seit bestehen gemeldet. Zusätzlich bitte ich um Auflistung, wie viele Staatsangehörigkeitsausweise in den folgenden Jahren neu Ausgestellt wurden: 2013, 2014, 2015 und 2016 Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer vorbezeichneten Anfrage nach dem Information…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
Staatsangehörigkeitsausweis [#25059]
Datum
1. Dezember 2017 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer vorbezeichneten Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, welche bei mir unter dem Aktenzeichen Z I 3 - i - 625/17 geführt wird. Eine Beantwortung bedarf jedoch noch einer Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereich. Ich werde jedoch unaufgefordert auf Ihr Anliegen zurückkommen. Mit freundlichen Grüssen

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Bundesverwaltungsamt
Ihre Anfrage vom 26.10.2017; Ihr Zeichen: #25059; mein Zeichen: Z I 3 - i - 625/17 Sehr geehrtAntragsteller…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
Staatsangehörigkeitsausweis [#25059]
Datum
4. Dezember 2017 10:03
Status
Ihre Anfrage vom 26.10.2017; Ihr Zeichen: #25059; mein Zeichen: Z I 3 - i - 625/17 Sehr geehrtAntragsteller/in mit der oben bezeichneten Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - IFG - baten Sie um Mitteilung, wie viele Staatsangehörigkeitsausweise bei dem Bundesverwaltungsamt seit dem Bestehen gemeldet worden waren und wie viele Staatsangehörigkeitsausweise in den Jahren 2013 - 2016 neu ausgestellt wurden. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die erbetenen statistischen Daten im Bundesverwaltungsamt nicht vorliegen. Der nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG bestehende Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen setzt voraus, dass die Informationen bei der Behörde tatsächlich vorhanden sind. Die Behörde ist jedoch nicht verpflichtet, diese Informationen zu beschaffen und sie ist nicht gehalten, diese erst durch Untersuchungen zu generieren (st. Rspr., vgl BVerwG, Urteil vom 27.11.2014, 7 C 20/12, Rn. 37, zitiert nach juris). Bezüglich Ihrer Anfrage müssten diese statistischen Daten erst durch aufwändig zu programmierende Suchabfragen aus dem Register EStA ermittelt werden. Ich bitte hierfür um Verständnis. Ich empfehle Ihnen jedoch, sich an das Statistische Bundesamt (www.destatis.de<http://www.destatis.de>) zu wenden, da die gewünschten Informationen dort vorhanden sein könnten. Sollte Ihnen diese Auskunft nicht ausreichen und Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, bitte ich um kurze Benachrichtigung. Mit freundlichen Grüssen