Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Staatsangehörigkeitsausweis

Nach meinem Kenntnisstand, werden ausgestellte Staatsangehörigkeitsausweise automatisch durch die Behörden der Länder bei ihnen gemeldet.

Bitte teilen Sie mir mit,

wieviele Staatsangehörigkeitsausweise bei ihrer Behörde insgesamt seit bestehen gemeldet.
Zusätzlich bitte ich um Auflistung, wie viele Staatsangehörigkeitsausweise in den folgenden Jahren neu ausgestellt wurden:
2014, 2015, 2016 und 2017

Vielen Dank

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Januar 2018
  • Frist
    16. Februar 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach meinem Kenn…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Staatsangehörigkeitsausweis [#26122]
Datum
13. Januar 2018 14:02
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach meinem Kenntnisstand, werden ausgestellte Staatsangehörigkeitsausweise automatisch durch die Behörden der Länder bei ihnen gemeldet. Bitte teilen Sie mir mit, wieviele Staatsangehörigkeitsausweise bei ihrer Behörde insgesamt seit bestehen gemeldet. Zusätzlich bitte ich um Auflistung, wie viele Staatsangehörigkeitsausweise in den folgenden Jahren neu ausgestellt wurden: 2014, 2015, 2016 und 2017 Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 15.…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 195: Staatsangehörigkeitsausweis
Datum
31. Januar 2018 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 15. Januar 2018. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30195 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer das Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 13. Januar 2018 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30195) eine Anfra…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid Staatsangehörigkeitsausweis (Az.: A-IR/1110100-IF30195)
Datum
14. Februar 2018 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 13. Januar 2018 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30195) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Informationen: Wieviele Staatsangehörigkeitsausweise wurden bei Ihrer Behörde insgesamt seit Bestehen gemeldet? Sie erbitten außerdem eine Auflistung, wie viele Staatsangehörigkeitsausweise in den folgenden Jahren neu ausgestellt wurden: 2014, 2015, 2016 und 2017. Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: Das Statistische Bundesamt erhält keine Daten über die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen. Uns ist auch keine Rechtsgrundlage bekannt, die die Übermittlung von Daten zur Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen an die Statistik regelt. Wir bedauern, Ihnen daher die gewünschten Informationen nicht übermitteln zu können. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir hoffen, Ihnen mit unserer Antwort weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zu dem heute Morgen bereits an Sie abgesandten IFG-Bescheid haben wir von…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Anfrage Staatsangehörigkeitsausweis (Az.: A-IR/1110100-IF30195)
Datum
14. Februar 2018 10:57
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zu dem heute Morgen bereits an Sie abgesandten IFG-Bescheid haben wir von der fachlich zuständigen Organisationseinheit unseres Hauses noch eine weitere Information nachgereicht bekommen. Auf Basis dieser nachgereichten Information möchten wir noch eine Rückfrage zu den von Ihnen mit Ihrem IFG-Antrag gestellten Fragen stellen: Sie haben nach der Anzahl der ausgestellten Staatsangehörigkeitsausweise gefragt. Eine Information hierzu besitzen wir, wie bereits mitgeteilt, nicht. Frage ist aber, ob Sie etwas zu der Anzahl der Einbürgerungen erfahren möchten? Dann würden wir hierzu unsere zuständige Organisationseinheit um Auskunft bitten, um Ihnen eine Information liefern zu können. Sollte jedoch der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gemeint sein, so übermitteln die Meldebehörden Daten an die Statistischen Landesämter zum Erwerb bzw. Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit (§ 5, Abs. 2 Nr. 1 Bevölkerungsstatistikgesetz), um die deutsche und die nichtdeutsche Bevölkerung im Rahmen der Bevölkerungsfortschreibung zu ermitteln. Diese Daten liegen ausschließlich in den Statistischen Landesämtern vor. Mit diesem Anliegen müssten Sie sich dann dorthin wenden. Mit freundlichen Grüßen