Staatsgeheimnisse bei Patenten und Gebrauchsmusters
1) Eine Aufstellung der Anzahl der nach § 50 PatG nicht veröffentlichten in Kraft befindlichen Patente und Patentanmeldungen sowie der Anmelder. Hierbei ist eine möglichst weit zurückreichende, wenigstens jahrweise Darstellung gewünscht, jedoch nur soweit dies den Umfang einer einfachen Anfrage i.S.d. IFG Bund nicht übersteigt.
2) Entsprechend Nr. 1 eine Aufstellung der von § 9 GebrMG betroffenen Gebrauchsmuster und Gebrauchsmusteranmeldungen.
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum18. Juni 2016
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22. Juli 2016
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Staatsgeheimnisse bei Patenten und Gebrauchsmusters [#17132]
- Datum
- 18. Juni 2016 16:56
- An
- Deutsches Patent- und Markenamt
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Staatsgeheimnisse bei Patenten und Gebrauchsmusters [#17132]
- Datum
- 23. Juli 2016 17:33
- An
- Deutsches Patent- und Markenamt
- Status
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- Von
- Deutsches Patent- und Markenamt
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Staatsgeheimnisse bei Patenten und Gebrauchsmustern
- Datum
- 26. Juli 2016
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Staatsgeheimnisse bei Patenten und Gebrauchsmustern [#17132]
- Datum
- 15. August 2016 13:17
- An
- Deutsches Patent- und Markenamt
- Status
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Staatsgeheimnisse bei Patenten und Gebrauchsmusters“ [#17132]
- Datum
- 4. Oktober 2016 10:36
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Ihre E-Mail vom 4. Oktober 2016
- Datum
- 5. Oktober 2016 08:51
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Deutsches Patent- und Markenamt
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Datum
- 1. Dezember 2016
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 14. Juni 2017 11:32
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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