Staatsschulden der Bundesrepublik Deutschland

Wie hoch sind die derzeitigen Schulden und wie hoch ist die aktuelle Neuverschuldung der Bundesrepublik Deutschland? Mit aktueller Neuverschuldung meine ich den Stand ab 4. Quartal 2015.

Im Internet finde ich zum Thema Neuverschuldung leider nur widersprüchliche Aussagen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2016
  • Frist
    13. August 2016
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Marcus Lockenvitz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch sind di…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Marcus Lockenvitz
Betreff
Staatsschulden der Bundesrepublik Deutschland [#17294]
Datum
12. Juli 2016 11:24
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch sind die derzeitigen Schulden und wie hoch ist die aktuelle Neuverschuldung der Bundesrepublik Deutschland? Mit aktueller Neuverschuldung meine ich den Stand ab 4. Quartal 2015. Im Internet finde ich zum Thema Neuverschuldung leider nur widersprüchliche Aussagen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marcus Lockenvitz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Marcus Lockenvitz

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Bundesministerium der Finanzen
Anliegendes Schreiben nebst zwei Anlagen erhalten Sie zur Kenntnis. Hinweis: Das Bundesministerium der Finanze…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG);Staatsschulden der Bundesrepublik Deutschland
Datum
21. Juli 2016 15:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes Schreiben nebst zwei Anlagen erhalten Sie zur Kenntnis. Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html<http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html> allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie Anträge stellen können.