Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Staatsterrorismus?

laut Medienberichten wurden nach einem Bombenanschlag die beiden Verdächtigen Claudio C und Gregor D. in Berlin festgenommen. Claudio C. arbeitete dabei für ein Projekt, welches auch von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gefördert (https://medialepfade.org/projekt/antianti-praevention-von-online-radikalisierung/). Laut Medienberichten war der Polizei bekannt , dass sich Claudio C. in einschlägig linksextremistischen Kreisen tummelte.
-> Welche Erkenntnisse hat das Bundesamt für Verfassungsschutz bezüglich der Finanzierung von Projekten/Organisationen aus Steuergeldern (z.B. durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), oder das Bundesfamilienministerium), in denen sich Linksextremisten tummeln, die auch gewaltbereit sind und/oder in der Vergangenheit Anschläge planten oder auch durchführten.
-> Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz in der Vergangenheit Ministerium oder Behörden vor der Förderung von Organisationen / Projekten gewarnt, in denen Linksextremisten sich tummeln? Welche konkreten Schritte wurden hier unternommen?
-> Würden Sie dieses als Staatsterrorismus bezeichnen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut Medienberichte…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Staatsterrorismus? [#211555]
Datum
7. Februar 2021 20:12
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut Medienberichten wurden nach einem Bombenanschlag die beiden Verdächtigen Claudio C und Gregor D. in Berlin festgenommen. Claudio C. arbeitete dabei für ein Projekt, welches auch von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gefördert (https://medialepfade.org/projekt/antianti-praevention-von-online-radikalisierung/). Laut Medienberichten war der Polizei bekannt , dass sich Claudio C. in einschlägig linksextremistischen Kreisen tummelte. -> Welche Erkenntnisse hat das Bundesamt für Verfassungsschutz bezüglich der Finanzierung von Projekten/Organisationen aus Steuergeldern (z.B. durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), oder das Bundesfamilienministerium), in denen sich Linksextremisten tummeln, die auch gewaltbereit sind und/oder in der Vergangenheit Anschläge planten oder auch durchführten. -> Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz in der Vergangenheit Ministerium oder Behörden vor der Förderung von Organisationen / Projekten gewarnt, in denen Linksextremisten sich tummeln? Welche konkreten Schritte wurden hier unternommen? -> Würden Sie dieses als Staatsterrorismus bezeichnen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211555 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211555/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Verfassungsschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist als Nachrichtendienst gemäß den Besti…
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Betreff
Re: Staatsterrorismus? [#211555]
Datum
8. Februar 2021 15:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist als Nachrichtendienst gemäß den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen, vgl. § 3 Nr. 8 IFG. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.