Staatszuwendungen an Kirchen 2014 und 2015

Antrag nach dem LTranspG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie, mir eine Aufstellung über alle Zuwendungen des Landes Rheinland-Pfalz an Kirchen und Religionsgemeinschaften zukommen zu lassen. Ich bitte Sie, Ihre Antwort nach Jahren und Religionsgemeinschaften aufzuschlüsseln.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. März 2016
  • Frist
    8. April 2016
  • Ein:e Follower:in
Matthias Koster
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, mir eine Aufstellung über alle Zuwendung…
An Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Matthias Koster
Betreff
Staatszuwendungen an Kirchen 2014 und 2015 [#15919]
Datum
5. März 2016 23:49
An
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, mir eine Aufstellung über alle Zuwendungen des Landes Rheinland-Pfalz an Kirchen und Religionsgemeinschaften zukommen zu lassen. Ich bitte Sie, Ihre Antwort nach Jahren und Religionsgemeinschaften aufzuschlüsseln. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Matthias Koster <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Koster, Ihren Auskunftsantrag habe ich in Abstimmung mit dem fachlich zuständigen Ministerium…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Staatszuwendungen an Kirchen 2014 und 2015 [#15919]
Datum
8. März 2016 11:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Koster, Ihren Auskunftsantrag habe ich in Abstimmung mit dem fachlich zuständigen Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur in Mainz zur weiteren Bearbeitung an dieses weitergeleitet. Sie werden von diesem zu gegebener Zeit die erbetenen Informationen erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Koster, zu Ihrer Anfrage vom 5. März 2016 bzgl. der staatlichen Zuwendungen an Kirchen und Rel…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Staatszuwendungen an Kirchen 2014 und 2015 [#15919]; Az.: 9112/R972 Tgb.Nr. 1935/16
Datum
15. März 2016 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koster, zu Ihrer Anfrage vom 5. März 2016 bzgl. der staatlichen Zuwendungen an Kirchen und Religionsgemeinschaften in den Jahren 2014 und 2015 übersende ich Ihnen als Anlage mein Schreiben vom heutigen Tag mit den erbetenen Daten. Mit freundlichen Grüßen