Staatszuwendungen an Kirchen 2014 und 2015
Antrag nach dem LTranspG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie, mir eine Aufstellung über alle Zuwendungen des Landes Rheinland-Pfalz an Kirchen und Religionsgemeinschaften zukommen zu lassen. Ich bitte Sie, Ihre Antwort nach Jahren und Religionsgemeinschaften aufzuschlüsseln.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum5. März 2016
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8. April 2016
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