Stadratssitzung: was ist nichtöffentlich

Gibt es eine Regelung oder Regelungen, welche Tagesordnungspunkte in einer Stadtratssitzung öffentich zu verhandeln sind?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. November 2017
  • Frist
    29. Dezember 2017
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es eine R…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadratssitzung: was ist nichtöffentlich [#25453]
Datum
26. November 2017 23:05
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es eine Regelung oder Regelungen, welche Tagesordnungspunkte in einer Stadtratssitzung öffentich zu verhandeln sind?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 26. November 2017 übersende ich Ihnen die beigefügten Normen. Na…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Stadratssitzung: was ist nichtöffentlich [#25453]
Datum
28. November 2017 08:04
Status
Anfrage abgeschlossen
48,8 KB
30,0 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 26. November 2017 übersende ich Ihnen die beigefügten Normen. Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung (GemO) gilt der Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit, d.h. die Sitzungen des Gemeinderats/Stadtrats sind öffentlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder die Beratung in nicht öffentlicher Sitzung aus Gründen des Gemeinwohl oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner erforderlich ist. In § 5 Abs. 2 der Mustergeschäftsordnung für Gemeinderäte (MGeschO), einer Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport vom 21. November 1994 (331/17 002-3); MinBl. 1994, S. 539; ber. 1996, S. 338; sind Beratungsgegenstände aufgeführt, bei denen die Öffentlichkeit grundsätzlich ausgeschlossen ist. § 5 Abs. 3 MGeschO nennt Beispiele für Beratungsgegenstände, bei denen der Ausschluss der Öffentlichkeit geboten sein kann. Mit freundlichen Grüßen