Stadt Bonn: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde

Anfrage an: Gesundheitsamt Bonn

Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere:
- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?
- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)?
- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?
- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3, in den letzten 6 Monaten und wie viele insgesamt via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?
- Ist - Ihrem Kenntnisstand nach - eine weitere Nutzung des Luca-Systems durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?
- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?
- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?
- War/ist Ihre Behörde bzw. Ihr Land-/Stadtkreis Modellregion bei der Implementierung von Luca?

Die Webseite von Luca gibt an, dass derzeit kein von Ihnen betreuter Bereich ans Luca-System angeschlossen ist. Ist das richtig?

(bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2022
  • Frist
    17. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadt Bonn: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#240905]
Datum
14. Februar 2022 23:01
An
Gesundheitsamt Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3, in den letzten 6 Monaten und wie viele insgesamt via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? - Ist - Ihrem Kenntnisstand nach - eine weitere Nutzung des Luca-Systems durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? - War/ist Ihre Behörde bzw. Ihr Land-/Stadtkreis Modellregion bei der Implementierung von Luca? Die Webseite von Luca gibt an, dass derzeit kein von Ihnen betreuter Bereich ans Luca-System angeschlossen ist. Ist das richtig? (bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240905/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Bonn
Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> &…
Von
Gesundheitsamt Bonn
Betreff
WG: Stadt Bonn: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#240905] - Mein Zeichen: 30-1 205/22
Datum
9. März 2022 13:57
Status
Anfrage abgeschlossen
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Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Vorab per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Amt für Recht und Versicherungen [rollstuhl-symbol-pos-bitmap] Bertha-von-Suttner-Platz 2-4 53111 Bonn Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Ihr Informationsersuchen vom 14. Februar 2022 Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 14.02.2022 erhalten Sie vorab eine E-Mail mit den Informationen, die ich Ihnen zugänglich machen kann, da Sie um Antwort in elektronischer Form gebeten haben. Gemäß § 5 Abs. 2 S. 3 IFG NRW wird der Bescheid schriftlich erlassen, da der Antrag zumindest teilweise abgelehnt wird. Ich kann Ihnen zur Beantwortung der restlichen Fragen Folgendes mitteilen: 1) Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? Die Bundesstadt Bonn ist derzeit nicht an das Luca-System angebunden. Im Sommer 2021 war beabsichtigt, zur digitalen Kontaktverfolgung die Plattform IRIS connect zu nutzen, die Daten von vielen unterschiedlichen Anbietern übermittelt. Eine einzelne Anbindung an die Luca-App wäre daher aus hiesiger Sicht nicht erforderlich gewesen. Nahezu zeitgleich mit der beabsichtigten Einführung der Plattform entfiel jedoch landesweit die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung durch eine Anpassung der Coronaschutzverordnung NRW. 2) Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, „Warnung“…)? Die Bundesstadt Bonn nutzt die Luca-App nicht. 3) Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? Da eine Anbindung an die Luca-App nicht erfolgte, war aus hiesiger Sicht keine weitere Information oder Benachrichtigung erforderlich. 4) Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3, in den letzten 6 Monaten und wie viele insgesamt via Luca durchgeführt? Keine, siehe Frage 2). 7) Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? Gar nicht, siehe Frage 2). 8) War/ist Ihre Behörde bzw. Ihr Land-/Stadtkreis Modellregion bei der Implementierung von Luca? Nein, die Bundesstadt Bonn war keine Modellregion bei der Implementierung von Luca. 9) Die Webseite von Luca gibt an, dass derzeit kein von Ihnen betreuter Bereich ans Luca-System angeschlossen ist. Ist das richtig? Ja, siehe Frage 2). Der Anspruch gem. § 4 Abs. 1 IFG NRW ist beschränkt auf bei der Bundesstadt Bonn vorhandene amtliche Informationen. Es handelt sich bei den von Ihnen erbetenen Informationen nicht ausschließlich um amtliche Informationen. Informationen im Sinne des IFG NRW sind solche, die auf einem Trägermedium jeglicher Art festgehalten sind. Die Informationen müssen also verkörpert sein, vgl. § 3 IFG NRW. Dies ergibt sich aus den Gesetzesmerkmalen „Informationsträger“ und „speichern“. Die Informationen sind amtlich, wenn sie in dienstlichem Zusammenhang erlangt wurden. Der Informationswunsch muss sich also auf einen bei der Behörde bereits existenten und auf irgendeinem (sächlichen) Datenträger vorhandenen Informationsbestand beziehen, der in dienstlichem Zusammenhang erlangt wurde. Der Begriff „Information“ ist dagegen nicht mit „Wissen“ gleichzusetzen. Bei Umständen, die lediglich in das Wissen der städtischen Mitarbeitenden gestellt sind, handelt es sich daher nicht um Informationen im Sinne des IFG NRW. Bei Zugrundelegung dieser Maßstäbe ist ein Informationsanspruch hinsichtlich der Fragen 5) und 6) abzulehnen, da es sich nicht um amtliche Informationen im Sinne des IFG NRW handelt. Zu der weiteren Nutzung der Luca-App durch das Bundesland kann von hier aus - abgesehen von Vermutungen - nichts mitgeteilt werden. Sie erfragen lediglich Kenntnisse von Mitarbeitenden. Die Rückkehr zur Kontaktdatenerfassung kann von hier aus weder beeinflusst noch abgesehen werden. Bedingt durch den Fortfall der Kontaktdatenerfassung in NRW wird hier derzeit eine mögliche Nutzung der Luca-App nicht geprüft. Sollten Sie weitere Nachfragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen