Stadt Bonn: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz

Anfrage an: Gesundheitsamt Bonn

Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab:
1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021,
- bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...)
- bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund)
- die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren
jeweils gegliedert nach
- Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt)
- Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst)
beide Punkte untergliedert nach
- Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)

(bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2022
  • Frist
    17. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadt Bonn: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#240904]
Datum
14. Februar 2022 23:00
An
Gesundheitsamt Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab: 1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. 2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021, - bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...) - bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund) - die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren jeweils gegliedert nach - Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt) - Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst) beide Punkte untergliedert nach - Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.) (bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240904/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadt Bonn: Nutzung von Kontaktnachverfolgungs…
An Gesundheitsamt Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stadt Bonn: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#240904]
Datum
17. März 2022 09:10
An
Gesundheitsamt Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadt Bonn: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz“ vom 14.02.2022 (#240904) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Gesundheitsamt Bonn
Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> &…
Von
Gesundheitsamt Bonn
Betreff
WG: Stadt Bonn: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#240904]
Datum
18. März 2022 13:09
Status
Anfrage abgeschlossen
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Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Amt für Recht und Versicherungen [rollstuhl-symbol-pos-bitmap] Bertha-von-Suttner-Platz 2-4 53111 Bonn Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Ihr Informationsersuchen vom 14. Februar 2022 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Erinnerung an die Informationsanfrage „Stadt Bonn: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz“ vom 14.02.2022, die zuständigkeitshalber zur Bearbeitung an mich weitergeleitet wurde. Aufgrund des Corona-bedingt hohen Arbeitsaufkommens wurde hier versehentlich nicht bemerkt, dass es sich um eine von Ihrer Anfrage zur aktuellen Nutzung der Luca-App verschiedene Anfrage handelte, die ebenfalls am 14.02.2022 einging. Es ergeht folgender BESCHEID 1. Ich gewähre Ihnen Zugang zu den hier vorhandenen amtlichen Informationen, nämlich dem vorhandenen Schriftverkehr bzgl. Anfragen zur Übermittlung von Kontaktnachverfolgungsdaten. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. BEGRÜNDUNG Mit E-Mail vom 14.02.2022 beantragten Sie die Übersendung sämtlichen Schriftverkehrs seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt oder zu anderen Zwecken als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Außerdem fragten Sie nach der Gesamtzahl dieser Anfragen, bei denen es zu einer Auskunft kam oder die abgelehnt wurden. Grundsätzlich hat jede natürliche Person gemäß § 4 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) einen Zugang zu hier vorhandenen amtlichen Information. Eine speziellere Regelung, die der Anwendung des IFG NRW vorginge, ist hier nicht ersichtlich. Der Zugang zu amtlichen Informationen ist allerdings auf die vorhandenen Informationen beschränkt. Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: 1) Übersendung des Schriftverkehrs seit Januar 2021 zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktnachverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt oder zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten Im Anhang dieser E-Mail übersende ich Ihnen zwei Anfragen. Die Zahl der Anfragen von Polizei, Zoll, etc. seit Januar 2021 per Telefon und E-Mail bewegte sich im einstelligen Bereich. Lediglich zwei Anfragen gingen per E-Mail ein, die anderen Anfragen wurden telefonisch gestellt. Zu den telefonisch gestellten Anfragen wurden keine Vermerke angefertigt, die beiden per E-Mail eingegangenen Anfragen wurden telefonisch beantwortet. Dazu wurden ebenfalls keine Vermerke angefertigt, die übersendet werden könnten. Die beiden E-Mails stellen daher den einzigen hier vorhandenen Schriftverkehr zu derartigen Anfragen dar. 2) Gesamtzahl der entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021, bei denen es zu einer Auskunft kam, die abgelehnt wurden oder die erfolglos waren, weil die angefragten Daten nicht vorhanden waren In allen Fällen erfolgte eine telefonische Ablehnung des Anliegens mit dem Verweis auf eine fehlende gesetzliche Grundlage für die Erteilung der Auskunft. Zusätzlich wurde darauf hingewiesen, dass die Einsatzkräfte sich im Kontakt zu Bürger*innen immer derart schützen sollen, als ob eine Infektion vorliege, da eine Infektion niemals sicher ausgeschlossen werden könne. Aufgrund der unmittelbaren Ablehnung in jedem Fall wurden keine Vorgänge zu den Anfragen angelegt. Daher wurden keine Telefonvermerke gefertigt. Es kam also in keinem Fall zu einer Auskunft, alle Anfragen (es handelte sich um maximal 10 Anfragen) wurden abgelehnt aus datenschutzrechtlichen Gründen. Die personenbezogenen Daten der Mitarbeitenden habe ich in den angehängten E-Mails geschwärzt, da deren Kenntnis für Ihr Auskunftsverlangen nicht erforderlich ist und Sie der Schwärzung personenbezogener Daten bereits vorab zugestimmt haben. Sollten Sie weitere Nachfragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen herzlich für die schnelle Auskunft! (Und es freut mich, dass Sie im…
An Gesundheitsamt Bonn Details
Von
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Betreff
AW: WG: Stadt Bonn: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#240904]
Datum
18. März 2022 13:20
An
Gesundheitsamt Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen herzlich für die schnelle Auskunft! (Und es freut mich, dass Sie im Gegensatz zu anderen Städten den Datenschutz hochhalten!) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240904/