Stadt Bonn - Statistik von Meldungen von vermissten Minderjährigen und Selbstentziehungen

Statistik über die Meldungen von vermissten Kindern und Jugendlichen, insbesondere auch, wie viele Meldungen hiervon für Minderjährige aus Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe (Heimerziehung, § 34 SGB VIII) waren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
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Bernd Rohlfs
Bernd Rohlfs
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
Bernd Rohlfs
Betreff
Stadt Bonn - Statistik von Meldungen von vermissten Minderjährigen und Selbstentziehungen [#256718]
Datum
9. August 2022 10:42
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Statistik über die Meldungen von vermissten Kindern und Jugendlichen, insbesondere auch, wie viele Meldungen hiervon für Minderjährige aus Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe (Heimerziehung, § 34 SGB VIII) waren.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs Anfragenr: 256718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256718/ Postanschrift Bernd Rohlfs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs
Bernd Rohlfs
Bernd Rohlfs
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadt Bonn - Statistik von Meldungen von vermi…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
Bernd Rohlfs
Betreff
AW: Stadt Bonn - Statistik von Meldungen von vermissten Minderjährigen und Selbstentziehungen [#256718]
Datum
21. September 2022 03:46
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadt Bonn - Statistik von Meldungen von vermissten Minderjährigen und Selbstentziehungen“ vom 09.08.2022 (#256718) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs
Polizeipräsidium Bonn
Polizei Bonn - Unser Zeichen 13.05.01/22-497 Polizeipräsidium Bonn Bonn, 22.09.2022 Presse- und Öffentlichkeit…
Von
Polizeipräsidium Bonn
Betreff
Polizei Bonn - Unser Zeichen 13.05.01/22-497
Datum
22. September 2022 07:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Bonn Bonn, 22.09.2022 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit _ Bürgerdialog Az. 13.05.01/22-497 Eingaben und Beschwerden Ihr Schreiben vom 21.09.2022 Sehr geehrter Herr Rohlfs, Ihre Mail vom 211.09.2022 ist bei mir eingegangen. Unsere zuständige Direktion wird sich des Vorgangs annehmen und sich alsbald mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Bonn
Anfrage nach dem IFG Sehr geehrter Herr Rohlfs, ihre Anfrage nach dem IFG NRW ist bei uns eingegangen. Um Falsch…
Von
Polizeipräsidium Bonn
Betreff
Anfrage nach dem IFG
Datum
27. September 2022 12:49
Status
image002.jpg
2,4 KB


Sehr geehrter Herr Rohlfs, ihre Anfrage nach dem IFG NRW ist bei uns eingegangen. Um Falschformulierungen aus dem Weg zu gehen und zu verhindern, dass ein Verwaltungsaufwand entsteht für Informationen die nicht von Ihnen gefordert wurden und so unnötige Kosten verursacht werden, gingen wir bei Ihrer Anfrage von einem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.08.2022 aus. Ihre Fragen lauteten: 1. "Statistik über die Meldungen von vermissten Kindern und Jugendlichen, insbesondere auch, wie viele Meldungen..." Die Fallzahlenentwicklung zwischen dem 01.01.2022 und dem 31.08.2022 ergibt folgende Werte: KPB Bonn gesamt Kinder: 136 Jugendliche: 498 2. "...hiervon für Minderjährige aus Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe (Heimerziehung, § 34 SGB VIII) waren." Die Informationen liegen uns in der genannten Form nicht vor und können von uns so nicht übermittelt werden. Mit Freundlichen Grüßen