Stadt Dortmund: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde

Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere:
- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?
- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)?
- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?
- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?
- Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?
- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?
- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?
Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 44135, 44137, 44139, 44141, 44143, 44145, 44147, 44149, 44225, 44227, 44229, 44263, 44265, 44267, 44269, 44287, 44289, 44309, 44319, 44328, 44329, 44339, 44357, 44359, 44369, 44379, 44388 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
  • 3 Follower:innen
Ralf Rottmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Dortmund Details
Von
Ralf Rottmann
Betreff
Stadt Dortmund: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239337]
Datum
31. Januar 2022 13:25
An
Gesundheitsamt Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 44135, 44137, 44139, 44141, 44143, 44145, 44147, 44149, 44225, 44227, 44229, 44263, 44265, 44267, 44269, 44287, 44289, 44309, 44319, 44328, 44329, 44339, 44357, 44359, 44369, 44379, 44388 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ralf Rottmann Anfragenr: 239337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239337/ Postanschrift Ralf Rottmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ralf Rottmann
Gesundheitsamt Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Gesundheitsamt Sehr geehrter Herr Rottmann, vielen Dank für Ihre Anfrage na…
Von
Gesundheitsamt Dortmund
Betreff
Stadt Dortmund: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239337]
Datum
3. Februar 2022 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Gesundheitsamt Sehr geehrter Herr Rottmann, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (NRW) vom 31.01.2022. Sie begehren folgende Informationen: Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere: Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? Das Gesundheitsamt Dortmund hat seit Juni 2021 Zugang zum Luca-System. Der Zugang besteht derzeit fort, wird jedoch nicht genutzt. Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? Der Datenabruf aus der Luca-App fand im Dortmunder Gesundheitsamt nur während einer Testphase statt. Insoweit kann von einer Nutzung keine Rede sein. Vor dem Hintergrund, dass in Nordrhein-Westfalen bereits seit längerem keine Verpflichtung mehr besteht, dass Gewerbetreibende die Kontaktverfolgung in manueller oder digitaler Form sicherstellen müssen, wurde der Einsatz der Luca-App aufgrund bestehender Bedenken hinsichtlich der Sicherheit, aufgrund technischer Probleme und wegen Problemen bei der Auswertung der Daten beendet. Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? Da in Nordrhein-Westfalen bereits seit längerem keine Verpflichtung mehr besteht, dass Gewerbetreibende die Kontaktverfolgung in manueller oder digitaler Form sicherstellen müssen, gehen wir nicht davon aus, dass die Luca-App in den Gewerbebetrieben noch in größerem Umfang genutzt wird. Dass das Gesundheitsamt Dortmund die Daten, die womöglich dennoch bei Inhaber*innen durch die Luca-App erhoben wurden, aktuell nicht nutzt, wurde in der Presse kommuniziert. Es wurde ebenso in der Presse kommuniziert, dass aufgrund der hohen Anzahl an Neuinfektionen eine Kontaktnachverfolgung in gewohnter Weise nicht mehr möglich ist. Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? Keine. Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? Die Fragen nach der weiteren Nutzung richten Sie bitte an das Land NRW. Das Gesundheitsamt Dortmund plant keinen eigenen Vertrag mit Luca. Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? Auch die Funktion „Luca Connect“ ändert nichts an der Einschätzung des Gesundheitsamtes Dortmund zur Sicherheit und zur Praktikabilität der Luca-App. Auch in Dortmund ist aufgrund der Vielzahl der Infektionsfälle eine vollständige Bearbeitung der Fälle und der Kontaktpersonen nicht mehr möglich. Wir konzentrieren unsere Ermittlungstätigkeit auf Indexfälle und bestimmte Betroffenengruppen mit höherem Risiko oder besonderer Bedeutung. Für weitere Aufgaben - wie die das personalisierte Ausspielen von Direkt- Nachrichten an die Bürger*innen mit Luca-Connect – bestehen derzeit keine freien Kapazitäten. Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? Eine Nutzung ist nicht erfolgt. Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 44135, 44137, 44139, 44141, 44143, 44145, 44147, 44149, 44225, 44227, 44229, 44263, 44265, 44267, 44269, 44287, 44289, 44309, 44319, 44328, 44329, 44339, 44357, 44359, 44369, 44379, 44388 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten? Luca-Nutzer*innen in Dortmund können nicht davon ausgehen, dass wir sie nach einem Besuch in einer "Luca-Location" darauf hinweisen, dass sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Aus Sicht des Gesundheitsamtes Dortmund ist dies mit der Luca-App ohnehin nicht möglich, da Daten von Kontaktpersonen, die sich z. B. in einem Restaurant aufhielten, als sich dort ein später positiv getesteter Gast befand, nicht zeigen, ob es sich um eine enge oder nur um eine entfernte Kontaktperson handelt. Es würde daher ohne weitergehende Ermittlungstätigkeit des Gesundheitsamtes immer eine Vielzahl von Personen gewarnt, die gar keinen ansteckungsrelevanten Kontakt zur infizierten Person hatten. Für diesen Zweck ist die Corona-Warn-App aus Perspektive des Gesundheitsamtes Dortmund daher besser geeignet. Gem. § 11 Abs. 1 IFG NRW in Verbindung mit Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) fallen keine Kosten an. Ich hoffe Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Ralf Rottmann
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die sehr schnelle und ausführliche Beantwortung meiner Anfrage. U…
An Gesundheitsamt Dortmund Details
Von
Ralf Rottmann
Betreff
AW: Stadt Dortmund: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239337]
Datum
3. Februar 2022 15:28
An
Gesundheitsamt Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die sehr schnelle und ausführliche Beantwortung meiner Anfrage. Umfang, Qualität und Geschwindigkeit Ihrer Ausführungen, gerade in Zeiten hoher Arbeitsbelastung, hat Vorbildfunktion und stärkt das Vertrauen in die Arbeit der Stadt Dortmund und ihrer Einrichtungen und Behörden. So macht man das! Mit freundlichen Grüßen Ralf Rottmann / rottmann.net Anfragenr: 239337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239337/

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Gesundheitsamt Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Gesundheitsamt Sehr geehrter Herr Rottmann, es ist unser Job, trotzdem freu…
Von
Gesundheitsamt Dortmund
Betreff
Antwort: AW: Stadt Dortmund: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239337]
Datum
3. Februar 2022 16:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Gesundheitsamt Sehr geehrter Herr Rottmann, es ist unser Job, trotzdem freuen auch wir uns über lobende Worte. Mehr noch: Sie motivieren uns dazu, täglich unser Bestes zu geben. Wir bedanken uns daher herzlich für die liebe Email. Mit freundlichen Grüßen