Stadt Dortmund: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz

Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab:
1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021,
- bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...)
- bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund)
- die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren
jeweils gegliedert nach
- Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt)
- Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst)
beide Punkte untergliedert nach
- Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)

Ergebnis der Anfrage

Keine Anfragen außerhalb des Infektionsschutzgesetzes

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
  • 0 Follower:innen
Hendrik Rüding
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Dortmund Details
Von
Hendrik Rüding
Betreff
Stadt Dortmund: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239312]
Datum
31. Januar 2022 12:42
An
Gesundheitsamt Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab: 1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. 2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021, - bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...) - bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund) - die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren jeweils gegliedert nach - Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt) - Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst) beide Punkte untergliedert nach - Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hendrik Rüding Anfragenr: 239312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239312/ Postanschrift Hendrik Rüding << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hendrik Rüding
Gesundheitsamt Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Gesundheitsamt Sehr geehrter Herr Rüding, vielen Dank für Ihre Anfrage nac…
Von
Gesundheitsamt Dortmund
Betreff
Stadt Dortmund: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239312]
Datum
3. Februar 2022 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Gesundheitsamt Sehr geehrter Herr Rüding, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (NRW) vom 31.01.2022. Sie begehren folgende Informationen: 1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Kontaktverfolgungsdaten wurden im Gesundheitsamt Dortmund nur für den gemäß Infektionsschutzgesetz genannten Zweck erhoben und verarbeitet bzw. in anonymisierter Form dem Robert Koch-Institut bzw. dem Landeszentrum Gesundheit NRW übermittelt. Es gab bisher (Stand 01.02.2022) keine Anfragen von anderen Behörden bezüglich der zweckfremden Übermittlung von oder der Einsicht in erhobene Kontaktverfolgungsdaten. Der von Ihnen erbetene Schriftverkehr existiert daher nicht und kann deshalb nicht bereitgestellt werden. 2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021, - bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...) - bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund) - die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren jeweils gegliedert nach - Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt) - Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst) beide Punkte untergliedert nach - Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.) Die Anzahl beträgt Null. Gem. § 11 Abs. 1 IFG NRW in Verbindung mit Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) fallen keine Kosten an. Ich hoffe Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hendrik Rüding
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Berghoff. Vielen Dank für die schnelle Antwort! Mit freundlic…
An Gesundheitsamt Dortmund Details
Von
Hendrik Rüding
Betreff
AW: Stadt Dortmund: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239312]
Datum
3. Februar 2022 15:56
An
Gesundheitsamt Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Berghoff. Vielen Dank für die schnelle Antwort! Mit freundlichen Grüßen Hendrik Rüding Anfragenr: 239312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239312/