Stadt Hemer: 2015 Fahrtkostenerstattung für Fraktionssitzungen und aus ehrenamtlicher Tätigkeit
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die im Jahr 2015 an die Ratsfraktionen in Euro ausgeschüttete Gesamtsumme hinsichtlich der Fahrtkostenerstattung für Fraktionssitzungen. Diese Gesamtsumme bitte ich zudem nach den Fraktionen im Rat der Hemer aufzuschlüsseln.
2. Die im Jahr 2015 ausgeschüttete Geldsumme hinsichtlich der Fahrtkostenerstattung aus ehrenamtlicher Tätigkeit von Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hemer.
3. Die in § 10 der Hauptsatzung der Stadt Hemer vom 25.06.2007 erwähnte Entschädigungsverordnung (vgl. http://www.hemer.de/pdfs/Hauptsatzung_2008_mit__nderungen.pdf) in der aktuellsten Fassung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Zusammenfassung per 2016-04-06 zur Thematik 2015 Fahrtkostenerstattung seitens der Stadt Hemer für Fraktionssitzungen und aus ehrenamtlicher Tätigkeit:
1. Die im Jahr 2015 an die Ratsfraktionen in Euro ausgeschüttete Gesamtsumme hinsichtlich der Fahrtkostenerstattung für Fraktionssitzungen liegt nicht vor, denn die Ratsfraktionen haben keine Fahrkostenerstattungen angefordert.
2. Die im Jahr 2015 ausgeschüttete Geldsumme hinsichtlich der Fahrtkostenerstattung aus ehrenamtlicher Tätigkeit von Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hemer.
3. Die in § 10 der Hauptsatzung der Stadt Hemer vom 25.06.2007 erwähnte Entschädigungsverordnung ist die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung - EntschVO)Vom 5. Mai 2014.Zu finden ist sie unter: finden Sie hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_an…
Nach Druchsicht der EntSchVO wurde festgestellt, dass es sich bei der Fahrtkostenerstattung um sogenannte Individualansprüche d.h. individuelle Rechtsansprüche handelt. Daher wurde per 2016-04-06 folgende Nachfrage gestellt: Wie hoch ist gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EntschVO die im Jahr 2015 seitens der Stadt Hemer ausgeschüttete Gesamtsumme in Euro für Fahrtkosten an Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse in Hemer? Die Antwort auf die Frage: Es wurden in 2015 keine Erstattungen beantragt oder gezahlt.
Anfrage erfolgreich
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Datum7. März 2016
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8. April 2016
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