Stadt Hemer: Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung im Rechtskreis SGB II (2005-2013)

Übersicht über die Ausgaben der Stadt Hemer für die Kosten der Unterkunft und Heizung im Rechtskreis SGB II für die Jahre 2005-2013

a.) pro Monat und
b.) pro Jahr

gemäß § 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz im digitalen Dateiformat z.B. PDF oder Excel.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2014
  • Frist
    11. Juni 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Hemer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadt Hemer: Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung im Rechtskreis SGB II (2005-2013) [#6367]
Datum
8. Mai 2014 01:53
An
Kommunalverwaltung Hemer
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über die Ausgaben der Stadt Hemer für die Kosten der Unterkunft und Heizung im Rechtskreis SGB II für die Jahre 2005-2013 a.) pro Monat und b.) pro Jahr gemäß § 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz im digitalen Dateiformat z.B. PDF oder Excel.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Hemer
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Markert, Christoph Gesendet: Freitag, 9. Mai 2014 10:02 An: <<E-Mail…
Von
Kommunalverwaltung Hemer
Betreff
WG: Stadt Hemer: Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung im Rechtskreis SGB II (2005-2013) [#6367]
Datum
9. Mai 2014 10:19
Status
Warte auf Antwort
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Markert, Christoph Gesendet: Freitag, 9. Mai 2014 10:02 An: <<E-Mail-Adresse>> Cc: Erdmann, Klaus; Middendorf, Uwe Betreff: AW: Stadt Hemer: Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung im Rechtskreis SGB II (2005-2013) [#6367] Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich habe Ihren Antrag zuständigkeitshalber an das Jobcenter des Märkischen Kreises, Dienststelle Hemer, weitergeleitet. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ich einer Veröffentlichung meiner Antwort auf dem Internetportal "fragdenstaat.de" nicht zustimme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Morgen Herr Markert, meine Informationsfreiheitsanfrage "Stadt Hemer: Ausgaben für kommunale Eingliede…
An Kommunalverwaltung Hemer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadt Hemer: Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung im Rechtskreis SGB II (2005-2013) [#6367]
Datum
11. Juni 2014 08:16
An
Kommunalverwaltung Hemer
Status
Guten Morgen Herr Markert, meine Informationsfreiheitsanfrage "Stadt Hemer: Ausgaben für kommunale Eingliederungsleistungen im Rechtskreis SGB II (2005-2013)" vom 08.05.2014 (#6368) wurde vom Jobcenter MK, Dienststelle Hemer nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Dieses hat die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Da ich mich über den Stand meiner Anfrage informieren möchte, teilen Sie mir bitte die E-Mail Adresse des Jobcenters des Märkischen Kreises, Dienststelle Hemer, mit, an welches Sie meinen Antrag weitergeleitet haben. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Hemer
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Auskunft erhalten Sie unter <<E-Mail-Adresse>> Mit freundliche…
Von
Kommunalverwaltung Hemer
Betreff
AW: Stadt Hemer: Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung im Rechtskreis SGB II (2005-2013) [#6367]
Datum
11. Juni 2014 13:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Auskunft erhalten Sie unter <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Hemer
Ihre Anfrage vom 08.05.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich Anfrage und Ihr Erinnerungsschreiben habe ic…
Von
Kommunalverwaltung Hemer
Betreff
Ihre Anfrage vom 08.05.2014
Datum
11. Juni 2014 14:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich Anfrage und Ihr Erinnerungsschreiben habe ich erhalten. Leider konnte ich Ihre Anfrage bisher nicht beantworten. Ich bin jedoch dabei, die entsprechenden Informationen einzuholen. Ich werde mich in den nächsten Tagen erneut bei Ihnen melden. Andrea Schönfeld Datenschutzbeauftragte Tel.: 02371-905-805 Mailto: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> mit ihrer Mail vom 11.06.2014 informierten Sie mich, dass Sie dabei sind, die…
An Kommunalverwaltung Hemer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Anfrage vom 08.05.2014 - Stadt Hemer: Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung im Rechtskreis SGB II (2005-2013) [#6367]
Datum
14. Juli 2014 17:37
An
Kommunalverwaltung Hemer
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> mit ihrer Mail vom 11.06.2014 informierten Sie mich, dass Sie dabei sind, die von mir begehrten Informationen einzuholen und sich in den nächsten bei mir melden wollten. Da nun ein Monat vorgegangen ist, ohne dass ich von Ihnen gehört habe, bitte ich Sie darum mich umgehend über den Stand meiner Anfrage zu informieren. Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Stadt Hemer: Ausgaben für Kosten der Unte…
An Kommunalverwaltung Hemer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Anfrage vom 08.05.2014 - Stadt Hemer: Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung im Rechtskreis SGB II (2005-2013) [#6367]
Datum
12. Januar 2015 10:52
An
Kommunalverwaltung Hemer
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Stadt Hemer: Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung im Rechtskreis SGB II (2005-2013)" vom 08.05.2014 (#6367) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 216 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 6367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Hemer
#6367
Von
Kommunalverwaltung Hemer
Betreff
#6367
Datum
7. April 2015 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
412,8 KB