Stadt Hemer: Kooperationsvereinbarungen aus 2015-12-09 Sitzung Ausschuss für soziale Angelegenheiten
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Den auf S. 6 der Datei „Anlage_zur_Sitzungsniederschrift_zu_TOP_6_02_06_2015_“ erwähnten Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Hemer und der Wohnungsbaugesellschaft Hemer (Link: https://ratsinfo.hemer.de/bi/to0040.asp?__ksinr=1538 und https://ratsinfo.hemer.de/bi/getfile.asp?id=22984&type=do), welcher in der 2015-12-09 Sitzung des Ausschusses für soziale Angelegenheiten im Top 3 „Prüfung der Niederschrift über die Sitzung vom 02.06.2015“ referenziert wird.
2. Die Vereinbarung mit dem Fachbereich Soziales der Stadt Iserlohn hinsichtlich der Abrechnung der ambulanten Krankenhilfekosten sowie der Kosten für Medikamente für Asylbewerber (Link: https://ratsinfo.hemer.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=2029&voselect=1538), welche in der 2015-12-09 Sitzung des Ausschusses für soziale Angelegenheiten im Top 8 „Gesundheitskarte für Asylbewerber“ referenziert wird.
Bitte beachten Sie folgendes:
Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.
Gemäß § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW möchte ich, dass der Informationszugang ausdrücklich nur auf elektronischen Weg per E-Mail stattfindet. Eine Abweichung von diesem Rechtsanspruch auf Informationszugang darf nur erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW). Sollten Sie daher von meinem Rechtsanspruch auf elektronischen Informationszugang abweichen, bitte ich daher um Mittelung und Begründung dieses wichtigen Grundes.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum2. Januar 2016
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5. Februar 2016
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