Stadt Hemer: Zielkonzept Demographie für die Stadt Hemer (Stand 2013)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der 7. Sitzung des Seniorenbeirates der Stadt Hemer am 17.10.2013 wurde laut Sitzungsprotokoll (Link: http://ratsinfo.hemer.de/bi/getfile.asp?id=16015&type=do) wurde unter dem Tagesordnungspunkt 6 die Thematik „Zielkonzept Demographie für die Stadt Hemer“ behandelt. Dazu heißt es im Sitzungsprotokoll:
"Die Demographiebeauftragte der Stadt Hemer, Frau Vormweg, stellt dar, wie sich der demographische Wandel in Hemer auswirkt. [...] Im Rahmen einer Powerpoint-Präsentation gibt Frau Vormweg den wesentlichen Inhalt des ‚Zielkonzeptes Demographie für die Stadt Hemer, Stand 2013‘, wieder. Das v. g. Zielkonzept wird den Seniorenbeiratsmitgliedern ergänzend in Form einer Broschüre bekanntgegeben.“
Ich bitte um Übersendung dieser Präsentation und dieses Flyers im Digitalformat gemäß § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW.
Bitte beachten Sie folgendes:
Gemäß § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW möchte ich, dass der Informationszugang ausdrücklich nur auf elektronischen Weg per E-Mail stattfindet. Eine Abweichung von diesem Rechtsanspruch auf Informationszugang darf nur erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW). Sollten Sie daher von meinem Rechtsanspruch auf elektronischen Informationszugang abweichen, bitte ich daher um Mittelung und Begründung dieses wichtigen Grundes.
Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Vielen Dank im Voraus für ihre Mühen.
Allgemeines:
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum12. September 2014
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14. Oktober 2014
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