Stadt-Info-Box am Parkplatz Langer Kamp

Informationen, aus denen ersichtlich ist:
- Woher die o.g. Stadt-Info-Box bezogen wurde (Lieferant)
- Welche Firma die o.g. Stadt-Info-Box hergestellt hat (Hersteller)
- die genaue Produktbezeichung des Herstellers der o.g. Stadt-Info-Box (Modell), so dass diese Information zur Beschaffung eines Baugleichen Geraetes verwendet werden kann.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. August 2014
  • Frist
    19. September 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Altena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadt-Info-Box am Parkplatz Langer Kamp [#7145]
Datum
17. August 2014 18:51
An
Kommunalverwaltung Altena
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen, aus denen ersichtlich ist: - Woher die o.g. Stadt-Info-Box bezogen wurde (Lieferant) - Welche Firma die o.g. Stadt-Info-Box hergestellt hat (Hersteller) - die genaue Produktbezeichung des Herstellers der o.g. Stadt-Info-Box (Modell), so dass diese Information zur Beschaffung eines Baugleichen Geraetes verwendet werden kann.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Stadt-Info-Box am Parkplatz Langer Kamp&q…
An Kommunalverwaltung Altena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stadt-Info-Box am Parkplatz Langer Kamp [#7145]
Datum
19. September 2014 02:51
An
Kommunalverwaltung Altena
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Stadt-Info-Box am Parkplatz Langer Kamp" vom 17.08.2014 (#7145) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 7145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Altena
Stadt Info-Box am Parkplatz Langer Kamp Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich habe Ihren Antrag zur weitere…
Von
Kommunalverwaltung Altena
Betreff
Stadt Info-Box am Parkplatz Langer Kamp
Datum
19. September 2014 12:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich habe Ihren Antrag zur weiteren Beantwortung an den zuständigen Mitarbeiter Herr Krischer im Hause weitergeleitet. Herr Krischer wird Ihnen eine Antwort zukommen lassen. Gebühren fallen bei einer Antwort in elektronischer Form nicht an. Sollten weitere umfangreichere Auskünfte oder Kopien erforderlich sein, werden wir für diese Auslagen eine Erstattung fordern. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Altena
AW: Stadt Info-Box am Parkplatz Langer Kamp Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich nehme Bezug auf Ihren Sch…
Von
Kommunalverwaltung Altena
Betreff
AW: Stadt Info-Box am Parkplatz Langer Kamp
Datum
22. September 2014 13:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich nehme Bezug auf Ihren Schriftverkehr mit Frau Jäker und kann Ihnen zu Ihren Fragen folgendes mitteilen: Hersteller: Fa. Follow Me GmbH, Herriotstr. 1, 60528 Frankfurt a.M. Modell: Follow Me 0047.2500 (47 Zoll Bildschirm) Lieferant: Fa. Inttec Gebäude-System-Design, Tulpenweg 1, 58553 Halver Mit freundlichem Gruß Uwe Krischer Stadt Altena (Westf.) Der Bürgermeister Wirtschaftsförderung und Immobilien Lüdenscheider Str. 25-27 58762 Altena (Westf.) Tel.: 02352/209-298 Fax: 02352/209-305 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> <<Name und E-Mail-Adresse>> http://www.altena.de <http://www.altena.de> Diese E-Mail einschließlich evtl. angehängter Dateien enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, dürfen Sie weder den Inhalt dieser E-Mail nutzen noch dürfen Sie die evtl. angehängten Dateien öffnen, kopieren oder weitergeben/verbreiten. Bitte verständigen Sie den Absender und löschen Sie diese E-Mail und evtl. angehängte Dateien. Vielen Dank! ________________________________ Von: Jäker, Tanja Gesendet: Freitag, 19. September 2014 12:05 An: <<E-Mail-Adresse>> Cc: Krischer, Uwe; Kemper, Stefan Betreff: Stadt Info-Box am Parkplatz Langer Kamp Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich habe Ihren Antrag zur weiteren Beantwortung an den zuständigen Mitarbeiter Herr Krischer im Hause weitergeleitet. Herr Krischer wird Ihnen eine Antwort zukommen lassen. Gebühren fallen bei einer Antwort in elektronischer Form nicht an. Sollten weitere umfangreichere Auskünfte oder Kopien erforderlich sein, werden wir für diese Auslagen eine Erstattung fordern. Mit freundlichen Grüßen