Stadt Iserlohn: 2017 Kaufpreis und Sanierungsskosten WEKA-Grundstück Gewerbegebiet Sümmern-Rombrock

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW und UIG NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut der gemeinsamen Pressemitteilung „Stadt Iserlohn erwirbt WEKA-Grundstück – Sanierung in die Wege geleitet“ der Stadt Iserlohn und der Bezirksregierung Arnsberg vom 10.02.2017 (Link: http://www.iserlohn.de/aktuelles/pressemitteilungen-der-stadt/einzelansicht/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=9992&cHash=61409d34bb14ffe65cbc4570b9fc83e4) erwarb die Stadt Iserlohn (wahrscheinlich im Jahr 2017) das ehemalige Betriebsgelände der WEKA Destillation GmbH (Größe 4.231 m²) in Iserlohn-Sümmern, um dieses nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg in Zusammenarbeit mit dem AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung so schnell wie möglich zu sanieren. Durch verschiedene Gutachten wurde nachgewiesen, dass es aufgrund eines Großbrands mit Explosionsereignissen im Jahr 2009 auf dem Betriebsgelände zu schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen kam. Aus der gemeinsamen Pressemitteilung geht hervor, dass 80 Prozent der Sanierungskosten für das ehemalige Betriebsgelände der WEKA Destillation vom AAV und die restlichen 20 Prozent der Kosten von der Stadt Iserlohn getragen werden.

Ich bitte vor dem Hintergrund der obigen Informationen um Beantwortung der folgenden Fragen:

1.) Wie hoch ist der Kaufpreis für das ehemalige Betriebsgelände der WEKA Destillation GmbH (Größe 4.231 m²) in Iserlohn-Sümmern, den die Stadt Iserlohn bezahlte? Falls es sich beim Kaufpreis um ein Betriebs- und Geschäftsgehemeinis im Sinne von § 8 Informationsfreisgesetz NRW handeln sollte, so wird um eine näherungsweise Antwort im Stil von „Beim Kaufpreis handelt es sich eine mittlere, sechsstellige Summe in Euro.“ gebeten.
2.) Wie hoch sind mit Stand 09.02.2017 die geschätzten Sanierungskosten für das ehemalige Betriebsgelände der WEKA Destillation GmbH in Iserlohn-Sümmern?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) und dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Desweiteren möchte ich Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Zusammenfassung per 2017-03-15:

Frage 1: Wie hoch ist der Kaufpreis für das ehemalige Betriebsgelände der WEKA Destillation GmbH (Größe 4.231 m²) in Iserlohn-Sümmern, den die Stadt Iserlohn bezahlte? Falls es sich beim Kaufpreis um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis im Sinne von § 8 Informationsfreiheitsgesetz NRW handeln sollte, so wird um eine näherungsweise Antwort im Stil von „Beim Kaufpreis handelt es sich eine mittlere, sechsstellige Summe in Euro.“ gebeten.
Antwort: In der Tat handelt es sich bei Grundstücksgeschäften um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. An- und Verkäufe von Grundstücken, sowie sonstige sensible Verträge und Vereinbarungen werden daher stets im nichtöffentlichen Teil politischer Gremien beraten. Ich bitte daher um Nachsicht, dass zur Wahrung von Eigentümerinteressen die Kaufsumme in dem von Ihnen angesprochenen Fall nicht genannt werden kann. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass es sich beim Kaufpreis lediglich um einen symbolischen Kaufpreis handelt.

Frage 2: Wie hoch sind mit Stand 09.02.2017 die geschätzten Sanierungskosten für das ehemalige Betriebsgelände der WEKA Destillation GmbH in Iserlohn-Sümmern?
Antwort: Mit Übernahme des Grundstücks ist es der Stadt Iserlohn nun möglich, gemeinsam mit dem AAV NRW (Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung Nordrhein Westfalen) und in Kooperation mit der Bezirksregierung Arnsberg mit der Sanierung zu beginnen. Hierbei handelt es sich um eine geförderte Maßnahme nach den Fördergrundsätzen des AAV. Um das konkrete Sanierungserfordernis abschließend beurteilen zu können, sind noch abschätzende Gefährdungsuntersuchungen notwendig. Erst danach können die Sanierungskosten für das Betriebsgelände exakt bestimmt werden. Im Anschluss daran folgt eine Ausschreibung der Sanierungsleistungen. Eine Veröffentlichung der dann erstellten Kostenschätzungen könnte die Ausschreibungen wirtschaftlich negativ beeinflussen und somit unter §8 Informationsfreiheitsgesetz NRW (Betrieb- und Geschäftsgeheimnis) fallen. Die Eigentümerschaft der Stadt Iserlohn ist gemäß den Bestimmungen des AAV für eine geförderte Sanierung notwendig. Eine zum gegenwärtigen Zeitpunkt und vor Abschluss der Untersuchungen geäußerte Prognose der Sanierungskosten wäre unseriös und nicht vertretbar, zumal die Sanierung vom AAV koordiniert und zu 80% finanziert wird. Nach Abschluss der Sanierung wird das Grundstück entsprechend veräußert und einer neuen gewerblichen Nutzung zugeführt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2017
  • Frist
    17. März 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW und UIG NRW Sehr geehrte Damen und Herren, laut der gemeinsamen…
An Kommunalverwaltung Iserlohn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadt Iserlohn: 2017 Kaufpreis und Sanierungsskosten WEKA-Grundstück Gewerbegebiet Sümmern-Rombrock [#20314]
Datum
13. Februar 2017 09:58
An
Kommunalverwaltung Iserlohn
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW und UIG NRW Sehr geehrte Damen und Herren, laut der gemeinsamen Pressemitteilung „Stadt Iserlohn erwirbt WEKA-Grundstück – Sanierung in die Wege geleitet“ der Stadt Iserlohn und der Bezirksregierung Arnsberg vom 10.02.2017 (Link: http://www.iserlohn.de/aktuelles/pressemitteilungen-der-stadt/einzelansicht/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=9992&cHash=61409d34bb14ffe65cbc4570b9fc83e4) erwarb die Stadt Iserlohn (wahrscheinlich im Jahr 2017) das ehemalige Betriebsgelände der WEKA Destillation GmbH (Größe 4.231 m²) in Iserlohn-Sümmern, um dieses nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg in Zusammenarbeit mit dem AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung so schnell wie möglich zu sanieren. Durch verschiedene Gutachten wurde nachgewiesen, dass es aufgrund eines Großbrands mit Explosionsereignissen im Jahr 2009 auf dem Betriebsgelände zu schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen kam. Aus der gemeinsamen Pressemitteilung geht hervor, dass 80 Prozent der Sanierungskosten für das ehemalige Betriebsgelände der WEKA Destillation vom AAV und die restlichen 20 Prozent der Kosten von der Stadt Iserlohn getragen werden. Ich bitte vor dem Hintergrund der obigen Informationen um Beantwortung der folgenden Fragen: 1.) Wie hoch ist der Kaufpreis für das ehemalige Betriebsgelände der WEKA Destillation GmbH (Größe 4.231 m²) in Iserlohn-Sümmern, den die Stadt Iserlohn bezahlte? Falls es sich beim Kaufpreis um ein Betriebs- und Geschäftsgehemeinis im Sinne von § 8 Informationsfreisgesetz NRW handeln sollte, so wird um eine näherungsweise Antwort im Stil von „Beim Kaufpreis handelt es sich eine mittlere, sechsstellige Summe in Euro.“ gebeten. 2.) Wie hoch sind mit Stand 09.02.2017 die geschätzten Sanierungskosten für das ehemalige Betriebsgelände der WEKA Destillation GmbH in Iserlohn-Sümmern? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) und dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Desweiteren möchte ich Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Iserlohn
Antw.: Stadt Iserlohn: 2017 Kaufpreis und Sanierungsskosten WEKA-Grundstück Gewerbegebiet S= C3�mmern-Rombrock [#2…
Von
Kommunalverwaltung Iserlohn
Betreff
Antw.: Stadt Iserlohn: 2017 Kaufpreis und Sanierungsskosten WEKA-Grundstück Gewerbegebiet S= C3�mmern-Rombrock [#20314]
Datum
28. Februar 2017 10:43
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,5 KB


** Nur Empfänger ** Sehr geehrtAntragsteller/in etwas verspätet möchte ich Ihnen gerne den Eingang Ihrer nachstehend aufgeführten Anfrage bestätigen. Nach Rücksprache im Hause musste ich feststellen, dass bislang keine Eingangsbestätigung an Sie versendet wurde, was ich nun gerne nachholen möchte. Selbstverständlich befinde ich mich bereits in Rücksprache mit den Fachabteilungen und bemühe mich um eine angemessene Beantwortung Ihrer Anfragen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Iserlohn
** Nur Empfänger ** Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihren Anfragen nehme ich wie folgt Stellung: Frage 1: Wie ho…
Von
Kommunalverwaltung Iserlohn
Betreff
Wtrlt: Antw.: Stadt Iserlohn: 2017 Kaufpreis und Sanierungsskosten WEKA-Grundstück Gewerbegebiet Sümmern-Rombrock [#20314]
Datum
15. März 2017 16:17
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,5 KB


** Nur Empfänger ** Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihren Anfragen nehme ich wie folgt Stellung: Frage 1: Wie hoch ist der Kaufpreis für das ehemalige Betriebsgelände der WEKA Destillation GmbH (Größe 4.231 m²) in Iserlohn-Sümmern, den die Stadt Iserlohn bezahlte? Falls es sich beim Kaufpreis um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis im Sinne von § 8 Informationsfreiheitsgesetz NRW handeln sollte, so wird um eine näherungsweise Antwort im Stil von „Beim Kaufpreis handelt es sich eine mittlere, sechsstellige Summe in Euro.“ gebeten. Antwort: In der Tat handelt es sich bei Grundstücksgeschäften um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. An- und Verkäufe von Grundstücken, sowie sonstige sensible Verträge und Vereinbarungen werden daher stets im nichtöffentlichen Teil politischer Gremien beraten. Ich bitte daher um Nachsicht, dass zur Wahrung von Eigentümerinteressen die Kaufsumme in dem von Ihnen angesprochenen Fall nicht genannt werden kann. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass es sich beim Kaufpreis lediglich um einen symbolischen Kaufpreis handelt. Frage 2: Wie hoch sind mit Stand 09.02.2017 die geschätzten Sanierungskosten für das ehemalige Betriebsgelände der WEKA Destillation GmbH in Iserlohn-Sümmern? Antwort: Mit Übernahme des Grundstücks ist es der Stadt Iserlohn nun möglich, gemeinsam mit dem AAV NRW (Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung Nordrhein Westfalen) und in Kooperation mit der Bezirksregierung Arnsberg mit der Sanierung zu beginnen. Hierbei handelt es sich um eine geförderte Maßnahme nach den Fördergrundsätzen des AAV. Um das konkrete Sanierungserfordernis abschließend beurteilen zu können, sind noch abschätzende Gefährdungsuntersuchungen notwendig. Erst danach können die Sanierungskosten für das Betriebsgelände exakt bestimmt werden. Im Anschluss daran folgt eine Ausschreibung der Sanierungsleistungen. Eine Veröffentlichung der dann erstellten Kostenschätzungen könnte die Ausschreibungen wirtschaftlich negativ beeinflussen und somit unter §8 Informationsfreiheitsgesetz NRW (Betrieb- und Geschäftsgeheimnis) fallen. Die Eigentümerschaft der Stadt Iserlohn ist gemäß den Bestimmungen des AAV für eine geförderte Sanierung notwendig. Eine zum gegenwärtigen Zeitpunkt und vor Abschluss der Untersuchungen geäußerte Prognose der Sanierungskosten wäre unseriös und nicht vertretbar, zumal die Sanierung vom AAV koordiniert und zu 80% finanziert wird. Nach Abschluss der Sanierung wird das Grundstück entsprechend veräußert und einer neuen gewerblichen Nutzung zugeführt. Mit freundlichen Grüßen