Stadt Iserlohn als Geldeintreiber für "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice"

Seit etlichen Monaten wurden mir mehrere Fälle bekannt in denen sich die Stadt Iserlohn als Geldeintreiber für "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" hergibt,

"Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist die von den neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio gemeinsam betriebene nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft, die seit dem 1. Januar 2013 den Rundfunkbeitrag einzieht."

Der Handelsregisterauszug bestätigt ausdrücklich, dass der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" nicht rechtsfähig ist:

"Aufgaben:
Der Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag."
http://service-bw.de/zfinder-bw-web/authorities.do?beid=638097&bemid=0

Außerdem bestehen nachweislich keine Verträge zwischen den Betroffenen und dem "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice".

Bitte benennen Sie mir eine Rechtsgrundlage auf der sich die Stadt Iserlohn zum Vollstrecker einer nicht rechtsfähigen Organisation erhebt.

Bitte nennen Sie mir alle weiteren Privatunternehmen, für die die Stadt Iserlohn Gelder eintreibt.

Ergebnis der Anfrage

"Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist die von den neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio gemeinsam betriebene nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft, die seit dem 1. Januar 2013 den Rundfunkbeitrag einzieht.

Der Handelsregisterauszug bestätigt ausdrücklich, dass der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" nicht rechtsfähig ist:"

Zur Begründung der Inkasso-mäßigen Zwangsbetreibung von Sch(m)utzgeldern, ohne rechts-konformen Vertrag zwischen zwei geschäftsfähigen Partnern gem. BGB werden

Vertragsfreiheit – Ausprägungen und Grenzen
Im deutschen Zivilrecht ist die Vertragsfreiheit eine wichtige Ausgestaltung der im Grundgesetz geschützten Privatautonomie. Diese Freiheit wird jedoch auf verscheidene Weise eingeschränkt, vor allem zum Schutz bestimmter Personengruppen. Welches sind die in der Praxis relevanten Grenzen?

Vertragsfreiheit als wesentliche Voraussetzung der Marktwirtschaft
Die Vertragsfreiheit, eines der wichtigsten Grundprinzipien des deutschen Zivilrechts und Ausprägung der Privatautonomie, ist grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet und wird in § 311 Abs. 1 BGB vorausgesetzt.
Sie gestattet es dem Einzelnen, mit jedermann Verträge abzuschließen, die hinsichtlich des Vertragsgegenstandes und des Vertragspartners frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen und Wertungen wie z.B. gegen die guten Sitten verstoßen.
[weiter . . . http://www.haufe.de/recht/weitere-recht… ]

Offensichtlich bedient sich wieder einmal ein kleine Lobbygruppe, der Schreiberlinge im Bundestag verfassungsmäßige Rechte außer Kraft zu setzen.

Und Wegelagerer finden sich schnell . . .

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Oktober 2015
  • Frist
    1. Dezember 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Iserlohn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadt Iserlohn als Geldeintreiber für "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" [#11735]
Datum
28. Oktober 2015 00:00
An
Kommunalverwaltung Iserlohn
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit etlichen Monaten wurden mir mehrere Fälle bekannt in denen sich die Stadt Iserlohn als Geldeintreiber für "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" hergibt, "Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist die von den neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio gemeinsam betriebene nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft, die seit dem 1. Januar 2013 den Rundfunkbeitrag einzieht." Der Handelsregisterauszug bestätigt ausdrücklich, dass der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" nicht rechtsfähig ist: "Aufgaben: Der Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag." http://service-bw.de/zfinder-bw-web/authorities.do?beid=638097&bemid=0 Außerdem bestehen nachweislich keine Verträge zwischen den Betroffenen und dem "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Bitte benennen Sie mir eine Rechtsgrundlage auf der sich die Stadt Iserlohn zum Vollstrecker einer nicht rechtsfähigen Organisation erhebt. Bitte nennen Sie mir alle weiteren Privatunternehmen, für die die Stadt Iserlohn Gelder eintreibt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Iserlohn
Beitreibung öffentlich-rechtlicher Rundfunkgebühren Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an mich zur Bea…
Von
Kommunalverwaltung Iserlohn
Betreff
Beitreibung öffentlich-rechtlicher Rundfunkgebühren
Datum
29. Oktober 2015 07:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an mich zur Beantwortung weitergeleitet. zu Ihrem Fragekomplex darf ich auf die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 08.10.2015 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=324ec1802ef9ac557e9c0f77233a5035&nr=72611&pos=0&anz=2&Blank=1.pdf und 11.06.2015 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=324ec1802ef9ac557e9c0f77233a5035&nr=71633&pos=1&anz=2&Blank=1.pdf sowie auf die Pressemitteilung dazu http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=324ec1802ef9ac557e9c0f77233a5035&nr=71634&linked=pm&Blank=1 verweisen. Die Beitreibung der Rundfunkgebühren ist in Nordrhein-Westfalen durch § 1 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW in Verbindung mit § 2 Abs. 2 und § 4 Nr. 25 der Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes geregelt. Mit freundlichem Gruß Stadt Iserlohn Der Bürgermeister Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde _________________________________ Diese E-Mail wurde digital signiert. Hinweise zu unserer Signatur finden Sie unter https://extranet.iserlohn.de/index.php?show=juliaFAQ/ Falls Ihr E-Mail-Programm nicht über die notwendigen Prüffunktionen verfügt, ignorieren Sie bitte die angehängte Signatur-Datei.