Stadt Karlsruhe: Öffentliche Schutzräume

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

Eine Liste von ausgewiesenen öffentlichen Schutzräumen in der Stadt Karlsruhe und ihren Stadtteilen, die der Bevölkerung im Falle eines Schadensereignisses und zum Schutz vor möglichen Kriegseinwirkungen zugänglich sind, inklusive der Art (Mehrzweckanlage wie z.B. Tiefgarage, Hoch-/Tief-Bunker, ...) und der Art des Schutzes (z.B. Luftschutzbunker mit ABC-Filter, ...).

Hintergrund der Anfrage ist der aktuelle Ukraine-Krieg, denkbare Schadensereignisse wären aber z.B. auch Naturkatastrophen etc.

Ergebnis der Anfrage

Der Bund hat bereits bereits 2007 das Schutzraumkonzept aufgegeben und damit sämtliche Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen von Schutzräumen eingestellt. Deshalb stehen der Bevölkerung derzeit keine funktionsfähigen Schutzräume zur Verfügung.
Fast sämtliche öffentlichen Schutzräume wurden bereits entwidmet und damit aus der Zivilschutzbindung entlassen. Hausschutz- und Schulschutzräume wurden bereits vollständig aus der Zivilschutzbindung entlassen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. März 2022
  • Frist
    6. April 2022
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Sebastian Fuhrmann
Sebastian Fuhrmann
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste von…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
Sebastian Fuhrmann
Betreff
Stadt Karlsruhe: Öffentliche Schutzräume [#242453]
Datum
4. März 2022 13:57
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste von ausgewiesenen öffentlichen Schutzräumen in der Stadt Karlsruhe und ihren Stadtteilen, die der Bevölkerung im Falle eines Schadensereignisses und zum Schutz vor möglichen Kriegseinwirkungen zugänglich sind, inklusive der Art (Mehrzweckanlage wie z.B. Tiefgarage, Hoch-/Tief-Bunker, ...) und der Art des Schutzes (z.B. Luftschutzbunker mit ABC-Filter, ...). Hintergrund der Anfrage ist der aktuelle Ukraine-Krieg, denkbare Schadensereignisse wären aber z.B. auch Naturkatastrophen etc.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Fuhrmann Anfragenr: 242453 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242453/ Postanschrift Sebastian Fuhrmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Fuhrmann

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Stadt Karlsruhe
Sehr geehrter Herr Fuhrmann, vielen Dank für Ihre Anfrage. Da der Bund bereits 2007 das Schutzraumkonzept aufgeg…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
Antwort: Stadt Karlsruhe: Öffentliche Schutzräume [#242453]
Datum
22. März 2022 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fuhrmann, vielen Dank für Ihre Anfrage. Da der Bund bereits 2007 das Schutzraumkonzept aufgegeben und damit sämtliche Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen von Schutzräumen eingestellt hat, stehen der Bevölkerung keine funktionsfähigen Schutzräume zur Verfügung. Mit dem Fall der Mauer und der Beendigung des Ost-West-Konflikts schien das Szenario eines konventionellen Krieges mit großflächigen Bombardierungen und dem Einsatz chemischer und nuklearer Waffen nicht mehr zeitgemäß. Fast sämtliche öffentlichen Schutzräume wurden bereits entwidmet und damit aus der Zivilschutzbindung entlassen. Hausschutz- und Schulschutzräume wurden bereits vollständig aus der Zivilschutzbindung entlassen. Weitere Informationen zu Schutzräumen können Sie der Homepage des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) entnehmen: https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Risikomanagement/Baulicher-Bevoelkerungsschutz/Schutzbauwerke/Oeffentliche-Schutzraeume/schutzr%C3%A4ume_node.html Zu speziellen Themen, welche die aktuellen Ereignisse in der Ukraine betreffen, informiert das BBK über folgende Seite: https://www.bbk.bund.de/DE/Das-BBK/Zivilschutz/zivilschutz_node.html Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen