Stadt Kassel: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz

Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab:
1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021,
- bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...)
- bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund)
- die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren
jeweils gegliedert nach
- Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt)
- Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst)
beide Punkte untergliedert nach
- Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2022
  • Frist
    3. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vor dem Hinte…
An Gesundheitsamt Region Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadt Kassel: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239597]
Datum
1. Februar 2022 20:50
An
Gesundheitsamt Region Kassel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab: 1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. 2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021, - bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...) - bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund) - die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren jeweils gegliedert nach - Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt) - Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst) beide Punkte untergliedert nach - Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239597/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Region Kassel
Guten Tag, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der akt…
Von
Gesundheitsamt Region Kassel
Betreff
Automatische Antwort: Stadt Kassel: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239597]
Datum
1. Februar 2022 20:50
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der aktuellen Fallzahlen und dem hohen Aufkommen an Anfragen nicht jede Mail beantworten können. Wir bearbeiten derzeit alle eingehenden E-Mails nach ihrer Dringlichkeit. Wichtige Informationen für Infizierte und Kontaktpersonen Falls Sie selbst mit dem Corona-Virus infiziert sind oder Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten, finden Sie weitere Informationen unter https://www.kassel.de/kontaktperson. Hier können Sie auch eine entsprechende Meldung abgeben. Negative Testergebnisse zur Beendigung der Quarantäne Sollten Sie uns wie gefordert Ihr negatives Testergebnis zur Beendigung Ihrer Quarantäne gesendet haben, gilt die Quarantäne für Sie als abgeschlossen. Sollten Sie zum medizinischen-pflegerischen Personal zählen und uns ein negatives PCR-Testergebnis zur Beendigung der Quarantäne zugesandt haben, warten Sie bitte auf unsere Rückmeldung vor Wiederaufnahme Ihrer beruflichen Tätigkeit. Verdienstausfall Ansprechpartner ist hier nicht das Gesundheitsamt. Bitte wenden Sie sich bzw. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber an das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Antragstellung sowie weitere Informationen finden Sie unter www.ifsg-online.de. Ihr positives Testergebnis dient als Nachweis für die Absonderung. Den positiven Befund erhalten Sie bei der Stelle, die den Abstrich vorgenommen hat. Genesenenbescheide Genesenenbescheide können durch Arztpraxen und Apotheken erstellt werden. Voraussetzung zur Erstellung ist der Nachweis des positiven PCR-Test-Ergebnisses auf SARS-CoV-2. Das Laborergebnis erhalten Sie beim die Testung durchführenden Arzt oder der Teststelle. Einen Anspruch auf ein Genesenen-Zertifikat haben alle Personen, die eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 durchgemacht haben. Als genesen gelten Sie, wenn Sie innerhalb der letzten 3 Monate positiv mittels PCR-Test auf SARS-CoV-2 getestet wurden und das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt. Wenn Ihr PCR-Testdatum länger als 3 Monate zurückliegt, gelten Sie nicht mehr als genesene Person im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV). Ein positiver Antikörpernachweis wird derzeit nicht anerkannt. Das Gesundheitsamt Region Kassel erstellt keine Zertifikate und kann nur dann Laborbefunde herausgeben, wenn die Untersuchung durch uns in Auftrag gegeben wurde. Quarantänebescheide Zur Vorlage beim Arbeitgeber oder in der Schule reicht laut hessischer Coronavirus-Schutzverordnung der positive PCR-Befund. Den positiven Befund erhalten Sie bei der Stelle, die den Abstrich vorgenommen hat. Allgemeine Informationen zur Corona-Pandemie erhalten Sie auch auf den bekannten Internet-Portalen von Stadt und Landkreis Kassel und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration: https://www.kassel.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/coronavirus.php https://www.landkreiskassel.de/aktuelles/coronavirus/index.php https://soziales.hessen.de/Corona Freundliche Grüße Gesundheitsamt Region Kassel Kassel ist online: www.kassel.de<https://www.kassel.de> Auch auf Facebook<https://www.facebook.com/stadtkassel>, Twitter<https://twitter.com/stadtkassel>, YouTube<https://www.youtube.com/stadtkassel> und Instagram<https://www.instagram.com/stadtkassel> Bitte beachten Sie die Informationen zur elektronischen Kommunikation<https://www.kassel.de/footer/elektronische-kommunikation.php> mit der Stadt Kassel. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie hier<https://www.kassel.de/datenschutzerklaerung.php>. Aktuelle Informationen zum Corona Virus finden Sie hier: https://www.kassel.de/coronavirus
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadt Kassel: Nutzung von Kontaktnachverfolgun…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Stadt Kassel: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239597]
Datum
3. März 2022 16:14
An
Gesundheitsamt Region Kassel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadt Kassel: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz“ vom 01.02.2022 (#239597) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Gesundheitsamt Region Kassel
Guten Tag, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der akt…
Von
Gesundheitsamt Region Kassel
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Stadt Kassel: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239597]
Datum
3. März 2022 16:14
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der aktuellen Fallzahlen und dem hohen Aufkommen an Anfragen nicht jede Mail beantworten können. Wir bearbeiten derzeit alle eingehenden E-Mails nach ihrer Dringlichkeit. Wichtige Informationen für Infizierte und Kontaktpersonen Falls Sie selbst mit dem Corona-Virus infiziert sind oder Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten, finden Sie weitere Informationen unter https://www.kassel.de/kontaktperson. Hier können Sie auch eine entsprechende Meldung abgeben. Negative Testergebnisse zur Beendigung der Quarantäne Sollten Sie uns wie gefordert Ihr negatives Testergebnis zur Beendigung Ihrer Quarantäne gesendet haben, gilt die Quarantäne für Sie als abgeschlossen. Sollten Sie zum medizinischen-pflegerischen Personal zählen und uns ein negatives PCR-Testergebnis zur Beendigung der Quarantäne zugesandt haben, gilt die Quarantäne auch für Sie als abgeschlossen. Verdienstausfall Ansprechpartner ist hier nicht das Gesundheitsamt. Bitte wenden Sie sich bzw. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber an das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Antragstellung sowie weitere Informationen finden Sie unter www.ifsg-online.de. Ihr positives Testergebnis dient als Nachweis für die Absonderung. Den positiven Befund erhalten Sie bei der Stelle, die den Abstrich vorgenommen hat. Genesenenbescheide Genesenenbescheide können durch Arztpraxen und Apotheken erstellt werden. Voraussetzung zur Erstellung ist der Nachweis des positiven PCR-Test-Ergebnisses auf SARS-CoV-2. Das Laborergebnis erhalten Sie beim die Testung durchführenden Arzt oder der Teststelle. Einen Anspruch auf ein Genesenen-Zertifikat haben alle Personen, die eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 durchgemacht haben. Als genesen gelten Sie, wenn Sie innerhalb der letzten 3 Monate positiv mittels PCR-Test auf SARS-CoV-2 getestet wurden und das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt. Wenn Ihr PCR-Testdatum länger als 3 Monate/ 90 Tage zurückliegt, gelten Sie nicht mehr als genesene Person im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV). Ein positiver Antikörpernachweis wird derzeit nicht anerkannt. Eine Neuaustellung der vor dem 17.01.2022 ausgestellten, noch für 180 Tage gültigen Genensenzertifikate, erfolgt nicht. Trotzdem sind diese älteren Zertifikate ebenfalls nur 90 Tage gültig. Das Gesundheitsamt Region Kassel erstellt keine Zertifikate und kann nur dann Laborbefunde herausgeben, wenn die Untersuchung durch uns in Auftrag gegeben wurde. Quarantänebescheide Zur Vorlage beim Arbeitgeber oder in der Schule reicht laut hessischer Coronavirus-Schutzverordnung der positive PCR-Befund. Den positiven Befund erhalten Sie bei der Stelle, die den Abstrich vorgenommen hat. Allgemeine Informationen zur Corona-Pandemie erhalten Sie auch auf den bekannten Internet-Portalen von Stadt und Landkreis Kassel und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration: https://www.kassel.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/coronavirus.php https://www.landkreiskassel.de/aktuelles/coronavirus/index.php https://soziales.hessen.de/Corona Freundliche Grüße

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WG: Automatische Antwort: Stadt Kassel: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239597]
Datum
7. März 2022 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anfragen ist eine zeitnahe Beantwortung nicht immer möglich. Ihre Anfrage wurde geprüft. Bislang gab es in Kassel bezüglich keine Anfragen auf Ermittlung oder Einsicht von Kontaktdatenverfolgung zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Freundliche Grüße