Stadt Köln - Statistik von Meldungen von vermissten Minderjährigen und Selbstentziehungen

Statistik über die Meldungen von vermissten Kindern und Jugendlichen, insbesondere auch, wie viele Meldungen hiervon für Minderjährige aus Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe (Heimerziehung, § 34 SGB VIII) waren.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
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Bernd Rohlfs
Bernd Rohlfs
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Bernd Rohlfs
Betreff
Stadt Köln - Statistik von Meldungen von vermissten Minderjährigen und Selbstentziehungen [#256717]
Datum
9. August 2022 10:42
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Statistik über die Meldungen von vermissten Kindern und Jugendlichen, insbesondere auch, wie viele Meldungen hiervon für Minderjährige aus Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe (Heimerziehung, § 34 SGB VIII) waren.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs Anfragenr: 256717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256717/ Postanschrift Bernd Rohlfs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs
Polizeipräsidium Köln
IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 10.08.2022 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
IFG-Auskunftsersuchen
Datum
10. August 2022 11:49
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 10.08.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 49/22 Herrn Bernd Rohlfs - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 09.08.2022 Sehr geehrter Herr Rohlfs, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Schreibens. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rohlfs
Bernd Rohlfs
AW: IFG-Auskunftsersuchen [#256717] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadt Köln…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Bernd Rohlfs
Betreff
AW: IFG-Auskunftsersuchen [#256717]
Datum
21. September 2022 03:56
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadt Köln - Statistik von Meldungen von vermissten Minderjährigen und Selbstentziehungen“ vom 09.08.2022 (#256717) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs
Polizeipräsidium Köln
IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 06.10.2022 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
IFG-Auskunftsersuchen
Datum
6. Oktober 2022 15:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 06.10.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 49/22 Herrn Bernd Rohlfs - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 09.08.2022 Sehr geehrter Herr Rohlfs, mit dem im Bezug genannten Schreiben beantragten Sie den Zugang zu einer Statistik über die Meldungen von vermissten Kindern und Jugendlichen. Eine Statistik im Sinne Ihrer Anfrage ist bei der Polizei Köln nicht vorhanden. Da sich das Informationsrecht gemäß § 4 Absatz 1 IFG NRW lediglich auf behördlich vorhandene Informationen beschränkt und keine Verpflichtung besteht, die erwünschten Informationen zu beschaffen oder Daten erst noch statistisch auszuwerten und die Ergebnisse der Auswertung dann zugänglich zu machen, wäre Ihr Antrag auf Informationszugang abzulehnen. Sofern Sie einen förmlichen Ablehnungsbescheid wünschen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen

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Bernd Rohlfs
Bernd Rohlfs
AW: IFG-Auskunftsersuchen [#256717] Sehr << Anrede >> Ihre Antwort ist erstaunlich, denn andere Poliz…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Bernd Rohlfs
Betreff
AW: IFG-Auskunftsersuchen [#256717]
Datum
7. Oktober 2022 17:53
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihre Antwort ist erstaunlich, denn andere Polizeipräsidien verfügen über die Anzahl von Vermisstenmeldungen von Minderjährigen, etwa die Stadt Bonn. Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs Anfragenr: 256717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256717/