Stadt Oldenburg: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde

Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere:
- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?
- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)?
- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?
- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?
- Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?
- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?
- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?
Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 26121, 26122, 26123, 26125, 26127, 26129, 26131, 26133, 26135 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?

Ergebnis der Anfrage

Fazit aus der Antwort des Gesundheitsamts:

"Unseres Erachtens hat Niedersachsen die Kontaktnachverfolgung über Luca noch nicht eingestellt. Die Entscheidung hierüber ist noch nicht gefallen.
Niedersachsen hat aber durch die Änderung der Nds. Corona - Verordnung die Corona-Warn-App (CWA) als datenschutzfreundliche Alternative zur Kontaktdatenerfassung ebenfalls vorgesehen. Es wäre sicherlich sinnvoll, dass die niedersächsische Landesregierung die App und ihre Möglichkeiten noch intensiver bewirbt ( so auch die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen siehe hier: https://lfd.niedersachsen.de/startseite… )."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2022
  • Frist
    3. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über …
An Stadt Oldenburg - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadt Oldenburg: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239575]
Datum
1. Februar 2022 19:09
An
Stadt Oldenburg - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 26121, 26122, 26123, 26125, 26127, 26129, 26131, 26133, 26135 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239575/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Oldenburg - Gesundheitsamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadt Oldenburg - Gesundheitsamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. Februar 2022 19:09
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Stadt Oldenburg - Gesundheitsamt
Guten Tag, hier die Antworten: 1. Nur im Rahmen einer Abfragelizenz. Weitere Verträge durch das Gesundheitsamt Old…
Von
Stadt Oldenburg - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Stadt Oldenburg: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239575]
Datum
2. Februar 2022 09:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, hier die Antworten: 1. Nur im Rahmen einer Abfragelizenz. Weitere Verträge durch das Gesundheitsamt Oldenburg wurden nicht geschlossen. 2. Nur im Rahmen von Abfragen im Rahmen der Kontaktnachverfolgung nach Freigabe durch Code durch den Betroffenen. 3. Entfällt. 4. Ca. 10 5. Für das Bundesland kann ich als Kommune nicht antworten. 6. Nein. 7. Entfällt. 8. Ja. Ergänzung: Bisher ist es in Niedersachsen noch so, dass die Kontaktdaten durch z.B. die Gastronomie noch aufgenommen werden müssen ( § 6 Nds. Corona - Verordnung. Letzte Änderung 14.02.2022). Nach § 6 Abs. 1 Satz 8 Nds. Corona - Verordnung heißt es "Die Kontaktdatenerhebung soll elektronisch erfolgen und kann im Einzelfall in Papierform erfolgen, wenn eine elektronische Kontaktdatenerhebung nicht möglich ist; die Verpflichtungen nach den Sätzen 2, 3, 5 und 7 entfallen, wenn die Nutzung einer Anwendungssoftware zur Verfügung gestellt wird, mittels der Kontaktdaten, Erhebungsdatum und -uhrzeit sowie Aufenthaltsdauer erfasst werden können und die Software für einen Zeitraum von vier Wochen eine Übermittlung an das zuständige Gesundheitsamt ermöglicht." Mit Anwendungssoftware ist hier m.W. die Luca -App gemeint. Das bedeutet, dass wir in Niedersachsen eine Kontaktnachverfolgung mit der Luca-App noch nicht eingestellt haben. Laut Nachricht vom 13.01.2022 vom NDR heißt es "Ob Niedersachsen die Luca-App zur Nachverfolgung von Kontakten in der Corona-Pandemie weiter nutzen wird, ist laut Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) bislang nicht geklärt. Eine Lizenz laufe bis Ende März, hieß es." ( Nachricht siehe hier: https://www.ndr.de/nachrichten/nieder... ). Mit der letzten Änderung der Nds. Corona - Verordnung vom 14.02.2022 wurde jedoch die Strategie der Kontaktdatenerfassung erweitert. Seitdem wird die Corona-Warn-App (CWA) des RKI neben der bestehenden Kontaktdatennachverfolgung als ein weiteres technisches System zur Infektionskettenunterbrechung berücksichtigt (siehe § 6 Abs. 1 Satz 9 Nds. Corona - Verordnung). Fazit: Unseres Erachtens hat Niedersachsen die Kontaktnachverfolgung über Luca noch nicht eingestellt. Die Entscheidung hierüber ist noch nicht gefallen. Niedersachsen hat aber durch die Änderung der Nds. Corona - Verordnung die Corona-Warn-App (CWA) als datenschutzfreundliche Alternative zur Kontaktdatenerfassung ebenfalls vorgesehen. Es wäre sicherlich sinnvoll, dass die niedersächsische Landesregierung die App und ihre Möglichkeiten noch intensiver bewirbt ( so auch die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen siehe hier: https://lfd.niedersachsen.de/startsei... ). Mit freundlichem Gruß