Stadt Solingen: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde

Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere:
- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?
- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)?
- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?
- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?
- Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?
- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?
- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?
Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 42651, 42653, 42655, 42657, 42659, 42697, 42699, 42719 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2022
  • Frist
    3. März 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Solingen - Stadtdienst Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadt Solingen: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239449]
Datum
1. Februar 2022 12:28
An
Stadt Solingen - Stadtdienst Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 42651, 42653, 42655, 42657, 42659, 42697, 42699, 42719 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239449 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239449/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Solingen - Stadtdienst Gesundheit
Sehr Antragsteller/in im Folgenden möchte ich auf Ihre unten stehenden Fragen antworten und Ihnen die diesbezügli…
Von
Stadt Solingen - Stadtdienst Gesundheit
Betreff
AW: Stadt Solingen: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239449]
Datum
23. Februar 2022 13:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in im Folgenden möchte ich auf Ihre unten stehenden Fragen antworten und Ihnen die diesbezüglichen Informationen mitteilen. Die Klingenstadt Solingen hat am 23.02.2021 aus Presseberichten erfahren, dass Herr Ministerpräsident Laschet den Einsatz der App Luca empfiehlt. Da ein landesweiter Standard für Kontaktverfolgungsapps durchaus sinnvoll ist, ist die Stadt Solingen der Empfehlung gefolgt und konnte als eine der ersten Städte die Empfehlung zum 22.03.2021 in der Art umsetzen, dass die Schnittstelle zur Kontaktverfolgung im Gesundheitsamt eingeführt wurde. Parallel hat der Initiativkreis Solingen, ebenfalls auf Grund der Empfehlung, den Einsatz der App empfohlen. Seit der Einführung im Stadtdienst Gesundheit wurden Daten zu Testzwecken heruntergeladen. Einen aktiven Fall, der mit Hilfe der App abgewickelt wurde, hat es bislang nicht gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt die Luca-App seinerzeit aktiv beworben und eine entsprechende Nutzung der Anwendung befürwortet hat (vgl. etwa Pressemitteilungen vom 11.03.2021 [-91/pe] oder vom 18.03.2021 – [106/pe]). Letztlich blieb es aber jedem Bürger, jeder Einrichtungen und jedem Unternehmen selbst überlassen, die Luca-App herunterzuladen bzw. an der Kontaktnachverfolgung unter Zuhilfenahme der App teilzunehmen. Eine weitere Nutzung der Luca-App wird zur Zeit nicht in Betracht gezogen. Diesbezüglich wird es in kurzer Zeit eine Pressemitteilung geben. Die Nutzung von Luca Connect wurde nie in Betracht gezogen, da schon die Grundanwendung nicht genutzt wurde. Die auf der Webseite der Luca-App benannten Solinger Postleitzahlen sollen zeitnah entfernt werden. Mit freundlichen Grüßen