Städtebaulicher Rahmenvertrag Gleisdreieck

Ich bitte um Einsicht in, bzw. um Zusendung von Kopien des Städtebaulichen Rahmenvertrags Gleisdreieck von 2005 einschließlich aller Anlagen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Städtebaulicher Rahmenvertrag Gleisdreieck [#206160]
Datum
14. Dezember 2020 22:35
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Einsicht in, bzw. um Zusendung von Kopien des Städtebaulichen Rahmenvertrags Gleisdreieck von 2005 einschließlich aller Anlagen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206160/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrter [geschwärzt], hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail von 14.12.2020 mit der Bitte um Einsicht…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Städtebaulicher Rahmenvertrag Gleisdreieck_Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Datum
16. Dezember 2020 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter [geschwärzt], hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail von 14.12.2020 mit der Bitte um Einsicht in, bzw. um Zusendung von Kopien des Städtebaulichen Rahmenvertrags Gleisdreieck von 2005 einschließlich aller Anlagen entsprechend § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Der Vorgang befindet sich in der Bearbeitung. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr [geschwärzt], die angefragten Unterlagen müssen vor einer Akteneinsichtsentscheidung auf eventuell betroffen…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Städtebaulicher Rahmenvertrag Gleisdreieck Anfrage Nr: 206160 nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Datum
16. Dezember 2020 16:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], die angefragten Unterlagen müssen vor einer Akteneinsichtsentscheidung auf eventuell betroffene personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geprüft werden. Betroffen sind neben staatlichen Stellen auch Organisationen des Privatrechts. Diesen ist nach § 14 Abs. 2 Satz 1 BlnIFG stets Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Einholung dieser Stellungnahmen wird einige Zeit in Anspruch nehmen, ich bitte daher um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" ([geschwärzt])

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Via
Briefpost
Betreff
Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Datum
12. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen