Städtebaulicher Vertrag EV 225/2018 - "Neubaugebiet am Hermann-Löns-Weg" in Solingen

Alle Unterlagen und Pläne im Zusammenhang mit der sogenannten Planstraße 5 (Stichstraße vom Hermann-Löns-Weg) im Erschließungsvertragsgebiet. Aus den Plänen sollten insbesondere die Abmessungen des Verkehrsweges, die Gestaltung einschließlich Abstellflächen und die vorgesehene Beschilderung ersichtlich sein.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. November 2020
  • Frist
    15. Dezember 2020
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Andre Zerulla
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Solingen Details
Von
Andre Zerulla
Betreff
Städtebaulicher Vertrag EV 225/2018 - "Neubaugebiet am Hermann-Löns-Weg" in Solingen [#203387]
Datum
11. November 2020 14:33
An
Kommunalverwaltung Solingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen und Pläne im Zusammenhang mit der sogenannten Planstraße 5 (Stichstraße vom Hermann-Löns-Weg) im Erschließungsvertragsgebiet. Aus den Plänen sollten insbesondere die Abmessungen des Verkehrsweges, die Gestaltung einschließlich Abstellflächen und die vorgesehene Beschilderung ersichtlich sein.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andre Zerulla Anfragenr: 203387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203387/ Postanschrift Andre Zerulla << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Zerulla

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