Städtebaulicher Vertrag, Fragen, Schule, Baureife Parkstadt Blockdammweg Schulbauoffensive Lichtenberg
den städtebaulichen Vertrag und die Antworten zu folgenden Fragen zur Drucksache - DS/1527/VIII
Betreff: Bebauungsplan 11-47ba - Planreife; Arbeitstitel: "Parkstadt Karlshorst"
1
Ist eine der umstrittensten Lichtenberger Bauentscheidungen unter rechtsstaatlichen Bedingungen und wahren Informationen oder Unwahrheiten erfolgt?
2.
Hat der Druck seitens der SPD und den Medien, zu einem Schaden des Landes Berlins und zu zu wenig Sozialwohnungen geführt und Menschen benachteiligt, die auf Sozialwohnungen angewiesen sind?
3.
Hat der Bezirk durch die Verzögerung von über einem halben Jahr, auch die Schnellbauschule Blockdammweg verloren?
4.
Liegt die Zusage für eine
- Schnellbauschule und
- die Aufnahme des Schulbauvorhabens in die Berliner Schulbauoffensive (BSO) vor gemäß Dringlichkeitsbegründung vor?
Drucksache - DS/1527/VIII
Betreff: Bebauungsplan 11-47ba - Planreife; Arbeitstitel: "Parkstadt Karlshorst"
Auszug:
Begründung der Dringlichkeit:
Das Bebauungsplan-Verfahren 11-47ba muss möglichst zügig und noch in diesem Jahr zur Planreife gebracht werden. Im städtebaulichen Vertrag ist geregelt, dass die Übereignung des für den Schulneubau vorgesehenen Grundstückes erst dann erfolgt, wenn der Bebauungsplan festgesetzt oder Baurecht im Rahmen von Planreife besteht. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie macht ihre Zusage zur Aufnahme des Schulbauvorhabens in die Berliner Schulbauoffensive (BSO) davon abhängig, dass sich das Grundstück in Landeseigentum befindet.
Wahr
Die Grundschule ist im Bau.
Im städtebaulichen Vertrag ist geregelt, dass die Übereignung des für den Schulneubau vorgesehenen Grundstückes erst dann erfolgt, … oder Baurecht im Rahmen von Planreife besteht.
Unwahr
Die Grundschule ist nicht im Bau, weil das nicht im städtebaulichen Vertrag steht.
CC: << Antragsteller:in >>
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Anfrage eingeschlafen
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Datum15. Mai 2020
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17. Juni 2020
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