Sehr geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der städtebauliche Vertrag wird im Standplanungsamt vorgehalten und steht zur Einsichtnahme bereit.
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation und der nochmaligen Verschärfungen seitens Bundes- und Landesregierung ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Aktenordner würden Ihnen dann in einem Raum bereitgestellt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund des Volumens der Vertragsunterlagen eine Einsichtnahme vor Ort erfolgen muss. Sollte sich Ihre Anfrage auf einen Teilaspekt beziehen, ist vielleicht auf eine Zusendung des Einzeldokuments nach vorheriger DSGVO-Prüfung möglich.
Terminvereinbarungen können unter 0221/221-22803 (Herr Funk) oder 0221/221-22863 getroffen werden, sowie unter <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
Mit freundlichen Grüßen