Stadtentwässerung

Welche Strategie verfolgen Sie? Entsiegelung und Versickerung von Niederschlagswasser zur Entlastung der Kanäle oder Versiegelung und Kanalanschluß zur besseren Spülung derer? Warum wird von zeit- und ortsnah entsiegelten Flächen mal ein Kanalanschluß gefordert mal nicht? Welcher Nutzen ergibt der Anschluß einer wasserdurchlässigen Fläche für die Stadtentwässerung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • 0 Follower:innen
Sercan Demir
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Werl Details
Von
Sercan Demir
Betreff
Stadtentwässerung [#194952]
Datum
11. August 2020 12:31
An
Kommunalverwaltung Werl
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Strategie verfolgen Sie? Entsiegelung und Versickerung von Niederschlagswasser zur Entlastung der Kanäle oder Versiegelung und Kanalanschluß zur besseren Spülung derer? Warum wird von zeit- und ortsnah entsiegelten Flächen mal ein Kanalanschluß gefordert mal nicht? Welcher Nutzen ergibt der Anschluß einer wasserdurchlässigen Fläche für die Stadtentwässerung?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sercan Demir Anfragenr: 194952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194952/ Postanschrift Sercan Demir << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sercan Demir
Sercan Demir
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtentwässerung“ vom 11.08.2020 (#1949…
An Kommunalverwaltung Werl Details
Von
Sercan Demir
Betreff
AW: Stadtentwässerung [#194952]
Datum
7. Oktober 2020 11:28
An
Kommunalverwaltung Werl
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtentwässerung“ vom 11.08.2020 (#194952) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sercan Demir Anfragenr: 194952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194952/
Kommunalverwaltung Werl
Sehr geehrter Herr Demir, aufgrund der Corona-Pandemie konnte ich Ihre Anfrage bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht b…
Von
Kommunalverwaltung Werl
Betreff
WG: Stadtentwässerung [#194952]
Datum
7. Oktober 2020 15:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Demir, aufgrund der Corona-Pandemie konnte ich Ihre Anfrage bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten. Ich gehe davon aus, dass ich Sie in Kürze informieren werde. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Werl
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz wird wie folgt beantwortet: Die W…
Von
Kommunalverwaltung Werl
Betreff
Stadtentwässerung (#194952)
Datum
14. Oktober 2020 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz wird wie folgt beantwortet: Die Wallfahrtsstadt Werl verfügt seit Jahrzehnten im Großteil des kanalisierten Stadtgebiets über eine Mischwasserkanalisation. Hier ist im Regelfall Schmutz- und Niederschlagswasser der angeschlossenen Flächen einzuleiten. Bei Neubaugebieten erfolgt die Entwässerung vorzugsweise über ein Trennverfahren mit Einleitung des Niederschlagswassers in ortsnahe Gewässer. Der Wallfahrtsstadt Werl liegt ein Gutachten vor, dass eine Versickerung aufgrund der geologischen Beschaffenheit der Erdschichten, ungenügender Durchlässigkeit oder aufgrund der ungenügenden Flurabstände im Bereich des Stadtgebiets Werl nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik nicht möglich ist. Entsiegelte Flächen (z.B. Rasenflächen, Blumenbeete) werden nicht zum Anschluss- und Benutzungszwang aufgefordert. Teildurchlässige (z.B. Sickerpflaster, Rasengittersteine, Schotter) Flächen leiten wenige Niederschlagswasser in die Kanalisation ein und sorgen somit zur Entlastung der öffentlichen Kanalisation und werden nur gemindert zu Niederschlagswassergebühren veranlagt. Mit freundlichen Grüßen