Städtische Brunnen

Anfrage an: Bezirksamt Neukölln

Seit einigen Tagenhabe ich bemerkt, daß kein Wasser in öffentlichen Brunnen fliesst, z. B. am Rathaus Neukölln, aber auch an anderen Stellen. Bitte lassen sie unsere gefiederten Freunde nicht verdursten1 Danke!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juni 2020
  • Frist
    4. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Städtische Brunnen [#187703]
Datum
1. Juni 2020 14:00
An
Bezirksamt Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit einigen Tagenhabe ich bemerkt, daß kein Wasser in öffentlichen Brunnen fliesst, z. B. am Rathaus Neukölln, aber auch an anderen Stellen. Bitte lassen sie unsere gefiederten Freunde nicht verdursten1 Danke!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187703 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Neukölln
Springbrunnen in Neukölln Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage zur Inbetriebnahme der Springbrunnen habe ich …
Von
Bezirksamt Neukölln
Betreff
Springbrunnen in Neukölln
Datum
5. Juni 2020 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage zur Inbetriebnahme der Springbrunnen habe ich erhalten und kann Ihnen Folgendes mitteilen: Die Brunnen in bezirklicher Zuständigkeit sind jährlich von O = bis O (Ostern-Oktober) in Betrieb. In diesem Jahr wurde aufgrund der Pandemie entschieden, die Brunnenanlagen vorerst nicht anzuschalten. Dies soll zur Vermeidung von größeren Menschenansammlungen dienen. Sollten die Bestimmungen der Eindämmungsverordnung sich lockern, werden wir selbstredend unsere Brunnen wieder in Betrieb nehmen. Bezüglich Ihres Antrags auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft kann ich Ihnen mitteilen, dass zur Inbetriebnahme der Brunnen keine Aktenlage existiert. Hier praktizieren wir schlichtes Verwaltungshandeln. Ich danke für Ihr Interessen an unseren Springbrunnen und verbleibe mit freundlichen Grüßen