Städtische Bürgschaft für Betriebsmittelkredit an die KaDeWe-Gruppe

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Laut einem Bericht von „Business Insider Deutschland“ vom 23. März 2021 bürgen die Länder Berlin, Bayern und Hamburg für 90 Millionen Euro mit einem Betriebsmittelkredit zugunsten der KaDeWe-Gruppe.

https://www.businessinsider.de/wirtschaft/auch-luxuskaufhaeuser-straucheln-kadewe-erhaelt-millionenkredite-a/

Zitiert wird in dem Bericht auch aus dem Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wonach es keinen „Nachweis eines profitablen Geschäftsmodells“ für die Gruppe gebe.

Hiermit beantrage ich Zugang
- zu den Entscheidungen städtischer Stellen im Zusammenhang mit der Bürgschaft,
- zu dem Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • Ein:e Follower:in
Peter Schönberger
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
Städtische Bürgschaft für Betriebsmittelkredit an die KaDeWe-Gruppe [#216499]
Datum
24. März 2021 06:29
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Laut einem Bericht von „Business Insider Deutschland“ vom 23. März 2021 bürgen die Länder Berlin, Bayern und Hamburg für 90 Millionen Euro mit einem Betriebsmittelkredit zugunsten der KaDeWe-Gruppe. https://www.businessinsider.de/wirtschaft/auch-luxuskaufhaeuser-straucheln-kadewe-erhaelt-millionenkredite-a/ Zitiert wird in dem Bericht auch aus dem Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wonach es keinen „Nachweis eines profitablen Geschäftsmodells“ für die Gruppe gebe. Hiermit beantrage ich Zugang - zu den Entscheidungen städtischer Stellen im Zusammenhang mit der Bürgschaft, - zu dem Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger Anfragenr: 216499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216499/ Postanschrift Peter Schönberger << Adresse entfernt >>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihre Anfrage wurde geprüft. Der Inhalt der Fragen betrifft schützenswerte Betri…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Städtische Bürgschaft für Betriebsmittelkredit an die KaDeWe-Gruppe [#216499]
Datum
9. April 2021 13:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihre Anfrage wurde geprüft. Der Inhalt der Fragen betrifft schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens gemäß § 7 Abs. 1 HmbTG, so dass keine Veröffentlichungspflicht nach § 3 Abs. 1 HmbTG besteht. Wir bedauern, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger
Sehr << Anrede >> aus Ihrer Antwort vom 9. April 2021 schließe ich, dass Sie meinen Antrag nicht nach…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
AW: Städtische Bürgschaft für Betriebsmittelkredit an die KaDeWe-Gruppe [#216499]
Datum
12. April 2021 13:32
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> aus Ihrer Antwort vom 9. April 2021 schließe ich, dass Sie meinen Antrag nicht nach Regeln des Hamburgischen Transparenzgesetzes geprüft haben. 1. Auch wenn möglicherweise keine Veröffentlichungspflicht nach § 3 Abs. 1 HmbTG besteht, habe ich nach Maßgabe des Gesetzes Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu allen Informationen der auskunftspflichtigen Stelle. 2. Sie haben es versäumt anzugeben, welche Dokumente konkret von meinem Antrag erfasst wären. 3. Sie lassen offen, ob Ihnen das erwähnte Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorliegt oder nicht. 4. Sie führen angeblich schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des betroffenen Unternehmens ins Feld, um mir den Zugang in Gänze zu verweigern; ob teilweiser Zugang gewährt werden kann, haben Sie anscheinend nicht geprüft. 5. Es ist plausibel, dass bei weitem nicht alle Informationen in den von mir begehrten Dokumenten schützenswerte Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind; zu denken wäre hier zum Beispiel an Bestimmungen zur Risikoteilung zwischen den drei beteiligten Bundesländern. 6. Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Hamburgischen Transparenzgesetz stellt auf die Wettbewerbsrelevanz der begehrten Informationen ab. Daher ist es erforderlich zu prüfen, ob die KaDeWe-Gruppe als Betreiber von Luxuskaufhäusern überhaupt Wettbewerber hat, die von dem Bekanntwerden der Informationen profitieren könnten. Das solche Wettbewerber existieren, ist für mich nicht erkennbar. 7. Schließlich besteht im Zweifel ein überwiegendes Informationsinteresse, weil die Stadt Hamburg mit ihrer Bürgschaft offenbar ein erhebliches finanzielles Risiko zu Lasten der Steuerzahler eingeht. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag zeitnah erneut zu prüfen, um ein förmliches Widerspruchsverfahren zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen Peter Schönberger Anfragenr: 216499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216499/

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Schönberger, auch nach erneuter Prüfung Ihres Auskunftsersuchens müssen wir Ihnen mitteilen, …
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Städtische Bürgschaft für Betriebsmittelkredit an die KaDeWe-Gruppe [#216499]
Datum
15. April 2021 13:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, auch nach erneuter Prüfung Ihres Auskunftsersuchens müssen wir Ihnen mitteilen, das sich Ihre Auskunftsbegehr auf schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines international agierenden Unternehmens bezieht, so dass auch kein teilweiser Zugang zu den bürgschaftsbegründenden Unterlagen gegeben werden kann. Es handelt sich um eine Bund-Länder-Bürgschaft, die in der Regel 90 Prozent der Kreditsumme absichert. Die Bürgschaft wird parallel durch den Bund gewährt sowie durch die Länder, in denen jeweils mehr als 10 Prozent der Belegschaft eines Unternehmens beschäftigt sind. Es wird ein Bürgenkonsortium gebildet, das durch den Bund geführt wird, für die die Richtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums für Wirtschaft und Energie gelten. Danach sind auch die beteiligten Länder zur absoluten Vertraulichkeit im Umgang mit den Informationen zum Unternehmen verpflichtet. Die Entscheidung zur Übernahme einer anteiligen Bürgschaft der Freien und Hansestadt zugunsten der KaDeWe Group hat die dafür zuständige Kreditkommission nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über die Kreditkommission vom 29.04.1997 (KK-Gesetz, HmbGVBl. 1997, S. 133) getroffen. Der Senat berichtet über die Tätigkeit der Kreditkommission unter Wahrung der gebotenen Vertraulichkeit nach §2 Abs. 4 KK- Gesetz zeitversetzt im Folgejahr an die Bürgerschaft. Der Bund berichtet dem Bundestag über seine Fälle nur mit dem Geheimhaltungsgrad „Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch“ (VS NfD), d. h. die Kenntnisnahme setzt die Einsichtsbefugnis für einen bestimmten und begrenzten Personenkreis sowie ein Abgeordnetenmandat voraus. Diese Praxis folgt den Hinweisen zur Gewährung von Bund-Länder-Bürgschaften, die einen Passus (unter V. c)) enthalten, der eine nur vertrauliche Auskunftserteilung an die Parlamente/Ausschüsse ermöglicht. Eine darüber hinaus gehende Kommunikation (z.B. öffentlich zugängliche Register, Drucksachen o.ä.) ist nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen