Städtische Obstbäume zur freien Verfügung

Anfrage an: Gemeinde Baunatal

Eine Liste mit Obstbäumen innerhalb der Gemeindegrenzen Baunatals, an welchen das Obst zum privaten Verzehr frei gepflückt werden darf.

Eine Liste der Baunataler Gebiete/Bäume zu denen Baumpatenschaften übernommen werden können (unabhängig davon, ob die Patenschaft bereits übernommen ist, oder noch frei ist).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2018
  • Frist
    28. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste mi…
An Gemeinde Baunatal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Städtische Obstbäume zur freien Verfügung [#32347]
Datum
26. Juli 2018 14:21
An
Gemeinde Baunatal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste mit Obstbäumen innerhalb der Gemeindegrenzen Baunatals, an welchen das Obst zum privaten Verzehr frei gepflückt werden darf. Eine Liste der Baunataler Gebiete/Bäume zu denen Baumpatenschaften übernommen werden können (unabhängig davon, ob die Patenschaft bereits übernommen ist, oder noch frei ist).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gemeinde Baunatal
Sehr geehrtAntragsteller/in in Baunatal gibt es nach unserer Kenntnis keine Obstbäume, an welchen das Obst zum pr…
Von
Gemeinde Baunatal
Betreff
AW: Städtische Obstbäume zur freien Verfügung [#32347]
Datum
30. Juli 2018 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in Baunatal gibt es nach unserer Kenntnis keine Obstbäume, an welchen das Obst zum privaten Verzehr frei gepflückt werden darf. Wenn Sie sich für eine Obstbaumpatenschaft interessieren, beraten wir Sie gerne. Es gibt diverse Obstbaumwiesen verteilt über alle Stadtteile. Eine Auflistung sämtlicher Bäume können wir Ihnen nicht zuschicken. Mit freundlichen Grüßen