Städtische Videoüberwachung

Anfrage an: Stadt Jena

Sofern vorhanden, die folgenden Informationen zu Installationen von Videoüberwachungsanlagen der Stadt Jena, der stadteigenen Betriebe und von Dritten auf städtischem Grund:

1. Anzahl der Anlagen
2. Die genauen Standorte (in öffentlichen Gebäuden, im öffentlichen Außenraum, in Fahrzeugen des ÖPNV)
3. Jeweiliger Zweck
4. Zuständiger Datenschutzbeauftragter
5. Zeitlicher Betriebsmodus (dauerhaft, nur zu bestimmten Tages-/Nachtzeiten etc.)
6. Technische Besonderheiten (Gesichtserkennung, Erkennung biometrischer Merkmale, Nachtsicht etc.)
7. In Betrieb/Nicht in Betrieb

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sofern vorha…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Städtische Videoüberwachung [#195062]
Datum
13. August 2020 00:48
An
Stadt Jena
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sofern vorhanden, die folgenden Informationen zu Installationen von Videoüberwachungsanlagen der Stadt Jena, der stadteigenen Betriebe und von Dritten auf städtischem Grund: 1. Anzahl der Anlagen 2. Die genauen Standorte (in öffentlichen Gebäuden, im öffentlichen Außenraum, in Fahrzeugen des ÖPNV) 3. Jeweiliger Zweck 4. Zuständiger Datenschutzbeauftragter 5. Zeitlicher Betriebsmodus (dauerhaft, nur zu bestimmten Tages-/Nachtzeiten etc.) 6. Technische Besonderheiten (Gesichtserkennung, Erkennung biometrischer Merkmale, Nachtsicht etc.) 7. In Betrieb/Nicht in Betrieb
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195062/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Jena
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir wollen Ihre Fragen kurz beantworten. Die S…
Von
Stadt Jena
Betreff
Städtische Videoüberwachung [#195062]
Datum
19. August 2020 10:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir wollen Ihre Fragen kurz beantworten. Die Stadt Jena selbst betreibt Videoüberwachungsanlagen in ihren der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen zur Überwachung der Auszahlungsautomaten an zwei Standorten (Löbdergraben 12 und Am Anger 28)und in den städtischen Museen sind ebenfalls Videokameras installiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Ich möchte Sie trotzdem bitten meine Frage et…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Städtische Videoüberwachung [#195062]
Datum
19. August 2020 10:57
An
Stadt Jena
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Ich möchte Sie trotzdem bitten meine Frage etwas detaillierter zu beantworten und dabei auf meine Fragen zur Anzahl der Anlagen, zum genauen Standort, dem jeweiligen Zweck, zum zuständiger Datenschutzbeauftragten, dem zeitlichen Betriebsmodus, technischen Besonderheiten und dem Betriebsstatus (In Betrieb/Nicht in Betrieb) einzugehen. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195062/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Jena
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin nicht in der Lage und Willens Ihre Fragen zu beantworten. Das Gebiet Datens…
Von
Stadt Jena
Betreff
Re: Städtische Videoüberwachung [#195062]
Datum
20. August 2020 13:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin nicht in der Lage und Willens Ihre Fragen zu beantworten. Das Gebiet Datenschutz fällt nicht in unseren Aufgabenbereich. Wenn es um Videoüberwachung geht, verweisen wir immer auf den Datenschutzbeauftragten des Landes Thüringen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Können Sie mir dann bitte die Fragen, die in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen, bea…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Städtische Videoüberwachung [#195062]
Datum
20. August 2020 14:44
An
Stadt Jena
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Können Sie mir dann bitte die Fragen, die in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen, beantworten? Meines Erachtens sollten der Stadt Jena als Betreiberin der Anlagen zur Videoüberwachung Informationen für folgende Fragen vorliegend: 1. Anzahl der Anlagen 2. Die genauen Standorte (in öffentlichen Gebäuden, im öffentlichen Außenraum, in Fahrzeugen des ÖPNV) 3. Jeweiliger Zweck 5. Zeitlicher Betriebsmodus (dauerhaft, nur zu bestimmten Tages-/Nachtzeiten etc.) 6. Technische Besonderheiten (Gesichtserkennung, Erkennung biometrischer Merkmale, Nachtsicht etc.) 7. In Betrieb/Nicht in Betrieb. Falls dem nicht so ist möchte ich Sie bitten mir einen Bescheid zu meiner Anfrage auszustellen und die Gründe für die Ablehnung meines Antrages aufzuführen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195062/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Jena
Sehr geehrteAntragsteller/in der Fachdienst Kommunale Ordnung ist nicht zuständig für Videoanlagen. Mit freundli…
Von
Stadt Jena
Betreff
Re: Städtische Videoüberwachung [#195062]
Datum
20. August 2020 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Fachdienst Kommunale Ordnung ist nicht zuständig für Videoanlagen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie mir sagen, wer für den Betrieb der Anlagen …
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Städtische Videoüberwachung [#195062]
Datum
20. August 2020 15:25
An
Stadt Jena
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie mir sagen, wer für den Betrieb der Anlagen zur Videoüberwachung der Stadt Jena zuständig ist? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195062/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadt Jena
Sehr geehrteAntragsteller/in leider nicht, ich vermute aber es könnten die Kommunalen Immobilien sein. Mit freun…
Von
Stadt Jena
Betreff
Re: Städtische Videoüberwachung [#195062]
Datum
20. August 2020 17:08
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in leider nicht, ich vermute aber es könnten die Kommunalen Immobilien sein. Mit freundlichen Grüßen