Stadtratsentscheidung 2008: 30% EE bis 2020

Am 18. Juni 2008 hat sich der Mainzer Stadtrat dazu bekannt, bis zum Jahr 2020 30 Prozent des Mainzer Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu decken. Wurde dieses Ziel erreicht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2020
  • Frist
    18. November 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 18. Juni 2008 …
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadtratsentscheidung 2008: 30% EE bis 2020 [#200975]
Datum
16. Oktober 2020 17:11
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 18. Juni 2008 hat sich der Mainzer Stadtrat dazu bekannt, bis zum Jahr 2020 30 Prozent des Mainzer Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu decken. Wurde dieses Ziel erreicht?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200975/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage 200975 nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) ?Am 18. Juni…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Stadtratsentscheidung 2008: 30% EE bis 2020 [#200975]
Datum
13. November 2020 11:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage 200975 nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) ?Am 18. Juni 2008 hat sich der Mainzer Stadtrat dazu bekannt, bis zum Jahr 2020 30 Prozent des Mainzer Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu decken. Wurde dieses Ziel erreicht?? haben wir erhalten. Ich darf Ihnen hierzu folgende Antwort geben. Der Stadtrat der Stadt Mainz hat am 18. Juni 2008 beschlossen, den Strombedarf der Stadt Mainz bis zum Jahre 2020 zu einem Anteil von 30 Prozent aus regenerativen Energiequellen zu decken. Das Grün- und Umweltamt der Stadt Mainz hat daraufhin zusammen mit der Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz die Transferstelle Bingen (TSB) beauftragt ein detailliertes Konzept zu erstellen, aus dem hervorgeht, ob und wie dieses Ziel zu erreichen ist. Bereits im Vorfeld hatten die Stadtwerke Mainz (SWM) und der Stadtrat am 30.03.2007 eine Klimaschutzvereinbarung getroffen, in der sich die Stadtwerke verpflichteten, mit Unterstützung der Stadt bis 2020 20 Prozent des gegenwärtigen Strombedarfs der Landeshauptstadt Mainz aus regenerativen Energiequellen zu erzeugen. Im Jahr 2010 hatten die erneuerbaren Energien (EE) wie Windkraft, Photovoltaik und Bioenergie bei einem jährlichen Stromverbrauch der Mainzer von insgesamt rund 1,<< Adresse entfernt >> Milliarden Kilowattstunden (kWh) lediglich einen Anteil von rund 3Prozent. Festzuhalten ist jedoch, dass der nicht der gesamte Energiebedarf aus erneuerbaren Energien direkt aus einem Ballungsraum wie Mainz kommen kann. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Stadt und Umland ist bei der Energielieferung zwingend notwendig und sinnvoll. Zu diesem Schluss kam auch die Machbarkeitsstudie ?30 % Regenerativstrom Mainz 2020? der Transferstelle Bingen. Sie hielt es für möglich, dass bis 2020 der Mainzer Stromverbrauch zu 30 % aus erneuerbaren Energien gedeckt werden kann ? allerdings unter Erschließung von EE Potentialen in Mainz als auch der Region. Seither haben Stadt und Stadtwerke an der Umsetzung gearbeitet und den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch in Mainz stetig erhöht. Das 30 %-Ziel wurde bereits im Jahr 2015 erreicht. 2010 2015