Stadtratsentscheidung zum Abriss und Neugestaltung der Kurliegenschaften des Architekten H.Weiser

Wann hat der Stadtrat die Entscheidung zum Abriss und Neugestaltung der Kurliegenschaften des Architekten H.Weiser gefasst und war diese Sitzung öffentlich.
Wann und wo wurde diese Entswcheidung veröffentlicht?

Ergebnis der Anfrage

- 08.09.2017
Der erste Beigeordnete der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler Koch erklärt vor Beginn des „Runden Tisches zur "Bauliche Neugestaltung der Kurparkliegenschaften“ der Bürgerbeteiligung:
1. Es gibt keine Sanierung
2. Der Abriss ist vom Stadtrat beschlossen
3. Der Abriss wird vorbereitet.

- 09.01.2017 die MPVA Neuwied GmbH wird durch die
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler beauftragt, betontechnologische Untersuchungen an ausgewählten Stahlbetonbauteilen im Erdgeschoss der Konzerthalle im Kurpark der Stadt Bad Neuenahr durchzuführen.

- 14.02.2017 in der öffentlichen Stadtratssitzung werden diese
Gutachten zum ersten mal der Öffentlichkeit vorgestellt.
1. Der Stadtrat hat keinen Beschluss zum Abriss gefasst.
2. Die Stadt hat nun (nachdem der Abriss, die Vermarktung der Flächen und der Neubau bereits vorgestellt wurden) Sachverständige mit einem Gutachten zur Standsicherung beauftragt.
3. Der Stadtrat hat einen Beschluss zu "notwendigen Sicherungen der baulichen Gesamtkonzeption gefasst“, um den vorübergehenden Betrieb der großen Konzerthalle sicher zu stellen.
d.h. es gab eine Empfehlung zur Versteifung einzelner Bauabschnitte durch Stahlkonstruktion und Windverbände. ca. 40000€ Kosten für die Sicherungsmaßnahmen.
Eine Sperrung der Gebäude wurde aus „Imagegründen“ abgelehnt.

Das bedeutet, der erste Beigeordnete der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat die Öffentlichkeit am 08.09.2017 belogen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. September 2016
  • Frist
    14. Oktober 2016
  • 0 Follower:innen
Axel Hausberg
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann hat der S…
An Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
Stadtratsentscheidung zum Abriss und Neugestaltung der Kurliegenschaften des Architekten H.Weiser [#17817]
Datum
10. September 2016 18:05
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann hat der Stadtrat die Entscheidung zum Abriss und Neugestaltung der Kurliegenschaften des Architekten H.Weiser gefasst und war diese Sitzung öffentlich. Wann und wo wurde diese Entswcheidung veröffentlicht?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Sehr geehrter Herr Hausberg, Ihr Schreiben (E-Mail) vom 10.09.2016 haben wir erhalten. Nach Prüfung der Angelegen…
Von
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Betreff
Stadtratsentscheidung zum Abriss und Neugestaltung der Kurliegenschaften des Architekten H.Weiser [#17817]; Antrag nach dem LTranspG
Datum
14. September 2016 11:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hausberg, Ihr Schreiben (E-Mail) vom 10.09.2016 haben wir erhalten. Nach Prüfung der Angelegenheit werden Sie in den nächsten Tagen eine Antwort von uns erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Kurparkliegenschaften Sehr geehrter Herr Hausberg, mit Schreiben (E-Mail) vom 10.09.2016 bitten Sie um Auskunft, …
Von
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Betreff
Kurparkliegenschaften
Datum
22. September 2016 16:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hausberg, mit Schreiben (E-Mail) vom 10.09.2016 bitten Sie um Auskunft, wann der Stadtrat die Entscheidung zum Abriss und zur Neugestaltung der Kurparkliegenschaften des Architekten H. Weiser gefasst hat und ob diese Sitzung öffentlich war. Am 30.05.2005 hat der Stadtrat in öffentlicher Sitzung Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines Bebauungs- und Nutzungskonzeptes der Kurparkliegenschaft definiert (Auszug aus der Niederschrift über die 10. Öffentliche Sitzung des Stadtrats vom 30.05.2005 anbei). In öffentlicher Sitzung vom 04.02.2013 wurde die aktuelle Informationsbroschüre zur baulichen Entwicklung der - inzwischen - städtischen Kurparkliegenschaften mit den darin beschriebenen Rahmenbedingungen für eine Neubebauung beraten und beschlossen (Auszug aus der Niederschrift über die 38. Öffentliche Sitzung des Stadtrats vom 04.02.2013 anbei). Der Abbruch und die Absicht, hier neue Gebäude zu errichten, war somit seit Mai 2005 öffentlich bekannt. Eine schriftliche Zusammenfassung der bekannten baulichen Mängel erfolgte im September 2014. Das Architekturbüro Unger wurde mit der Dokumentation der Bauschäden in den Gebäuden des Kurparks Bad Neuenahr beauftragt. Die Dokumentation haben wir auf der Homepage der Stadt unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de Rubrik Aktuelles veröffentlicht. Darüber hinaus wurde im September 2014 ein Gutachten von Dr. phil. Geerd Dahms (öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Beurteilung der Denkmalwürdigkeit von Gebäuden) erstellt, welches sich mit der denkmalfachlichen Untersuchung und Beurteilung der Gebäude des Kurparks Bad Neuenahr beschäftigt. Das Gutachten ist auf der Homepage der Stadt unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de Rubrik Aktuelles veröffentlicht. Mit freundliche Grüßen
Axel Hausberg
AW: Kurparkliegenschaften [#17817] Sehr geehrte Damen und Herren, - in der Veröffentlichung zur Stadtratsitzung a…
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Von
Axel Hausberg
Betreff
AW: Kurparkliegenschaften [#17817]
Datum
4. Oktober 2016 13:49
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, - in der Veröffentlichung zur Stadtratsitzung am 30.05.2005 finde ich keinen Hinweis auf Abriss der Bestandsarchitektur. - In der Informationsbroschüre (http://stadt.bad-neuenahr-ahrweiler.de/sv_bad_neuenahr_ahrweiler/Aktuelles/Aktuelles/Bauliche Entwicklung der städtischen Kurparkliegenschaften/Bro_Stadt_BN_AW_Kurpark_web.pdf#page=6&zoom=auto,-155,121) ist ebenfalls von einem Abriss nicht die Rede. Zitat Seite 6: "Denkbar ist hier die Renovierung des bestehenden Gebäudes… " - Eine Veröffentlichung in der Presse ist auch nicht bekannt. Daher muss ich feststellen, dass über die Absicht des Abbruchs seit Mai 2005 keine Informationen veröffentlicht wurden. ... Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 17817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Axel Hausberg
AW: AW: Kurparkliegenschaften [#17817] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtra…
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Von
Axel Hausberg
Betreff
AW: AW: Kurparkliegenschaften [#17817]
Datum
14. Oktober 2016 10:11
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtratsentscheidung zum Abriss und Neugestaltung der Kurliegenschaften des Architekten H.Weiser“ vom 10.09.2016 (#17817) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 17817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Axel Hausberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Axel Hausberg
AW: AW: AW: Kurparkliegenschaften [#17817] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sta…
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Axel Hausberg
Betreff
AW: AW: AW: Kurparkliegenschaften [#17817]
Datum
28. Oktober 2016 15:25
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtratsentscheidung zum Abriss und Neugestaltung der Kurliegenschaften des Architekten H.Weiser“ vom 10.09.2016 (#17817) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 17817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Axel Hausberg
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Von
Axel Hausberg
Betreff
AW: AW: AW: AW: Kurparkliegenschaften [#17817]
Datum
28. Oktober 2016 15:42
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtratsentscheidung zum Abriss und Neugestaltung der Kurliegenschaften des Architekten H.Weiser“ vom 10.09.2016 (#17817) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 17817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Axel Hausberg
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: Kurparkliegenschaften [#17817]
Datum
10. November 2016 11:32
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtratsentscheidung zum Abriss und Neugestaltung der Kurliegenschaften des Architekten H.Weiser“ vom 10.09.2016 (#17817) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 17817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Axel Hausberg
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AW: AW: AW: AW: AW: AW: Kurparkliegenschaften [#17817]
Datum
15. November 2016 12:20
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtratsentscheidung zum Abriss und Neugestaltung der Kurliegenschaften des Architekten H.Weiser“ vom 10.09.2016 (#17817) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 17817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Axel Hausberg
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Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: Kurparkliegenschaften [#17817]
Datum
28. November 2016 14:13
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtratsentscheidung zum Abriss und Neugestaltung der Kurliegenschaften des Architekten H.Weiser“ vom 10.09.2016 (#17817) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 17817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: Kurparkliegenschaften [#17817]
Datum
9. Dezember 2016 08:54
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtratsentscheidung zum Abriss und Neugestaltung der Kurliegenschaften des Architekten H.Weiser“ vom 10.09.2016 (#17817) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 57 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 17817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Axel Hausberg
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: Kurparkliegenschaften [#17817]
Datum
27. Januar 2017 09:24
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtratsentscheidung zum Abriss und Neugestaltung der Kurliegenschaften des Architekten H.Weiser“ vom 10.09.2016 (#17817) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 106 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 17817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Axel Hausberg
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Axel Hausberg
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AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: Kurparkliegenschaften [#17817]
Datum
6. Februar 2017 09:32
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtratsentscheidung zum Abriss und Neugestaltung der Kurliegenschaften des Architekten H.Weiser“ vom 10.09.2016 (#17817) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 116 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 17817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Axel Hausberg
AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: Kurparkliegenschaften [#17817] Sehr geehrte Damen und Herren, meine I…
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Von
Axel Hausberg
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: Kurparkliegenschaften [#17817]
Datum
9. Februar 2017 09:58
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtratsentscheidung zum Abriss und Neugestaltung der Kurliegenschaften des Architekten H.Weiser“ vom 10.09.2016 (#17817) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 119 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 17817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Axel Hausberg
AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: Kurparkliegenschaften [#17817] Sehr geehrte Damen und Herren, mei…
An Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: Kurparkliegenschaften [#17817]
Datum
16. Februar 2017 10:11
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtratsentscheidung zum Abriss und Neugestaltung der Kurliegenschaften des Architekten H.Weiser“ vom 10.09.2016 (#17817) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 126 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 17817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Axel Hausberg
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Abschlusskommentar ist nicht mehr zu finden. Wurde dieser von Ihnen gelöscht …
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Stadtratsentscheidung zum Abriss und Neugestaltung der Kurliegenschaften des Architekten H.Weiser“ [#17817]
Datum
23. Oktober 2017 16:00
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Abschlusskommentar ist nicht mehr zu finden. Wurde dieser von Ihnen gelöscht - und wenn warum? Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 17817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Neugestaltung der Kurliegenschaften des Architekten H. Weiser Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die In…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Neugestaltung der Kurliegenschaften des Architekten H. Weiser
Datum
26. Oktober 2017 09:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 26.10.2017 Gesch.Z.: 4.03.17.008 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Neugestaltung der Kurliegenschaften des Architekten H. Weiser Ihre Email vom 23.10.2017 Sehr geehrter Herr Hausberg, die Internetplattform www.fragdenstaat.de wird von der Open Knowledge Foundation Deutschland betrieben. Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) ist technisch keinerlei Möglichkeit eingeräumt, Kommentare, die über die Internetplattform www.fragdenstaat.de" abgegeben wurden, zu bearbeiten oder zu löschen. Mit freundlichen Grüßen