🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Stadtumbau-Ost-Mittel

Auf Grund einer Mitteilung des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern vom 27.11.2017
Az. 096871300-IFG-07/17, wurde mir mitgeteilt, dass meine entsprechende Anfrage nach Fördermitteln aus dem Programmjahr 2015 Stadtumbau-Ost-Mittel dem LFI-MV nicht zur Verfügung steht.
Darüber hinaus, können möglichweise laut dem Schreiben, grundsätzlich für Ideen oder Gedanken, die nur im Kopf von Bediensteten vorhanden sind, keine Auskünfte gegeben werden.
Allerdings stellt sich mir die Frage wie die Ideen und Gedanken, dann jemals in finanzielle Mittel und anschließend in materielle Mittel umgesetzt werden können?

In Zusammenhang mit dem obengenannten Schreiben der LFI-MV bitte ich Sie somit, mir die Höhe der Fördermittel für das Programmjahr 2015 Stadtumbau-Ost-Mittel und hier für den Programmteil „Aufwertung“ für die Gesamtmaßnahme Neu-Zippendorf zu nennen.

Weiterhin bitte ich Sie mir die Laufzeit des Programms 2015 Stadtumbau-Ost-Mittel mitzuteilen.

Bitte erläutern Sie mir auch, wenn man für Bloßes Wissen, Gedanken, oder Ideen im Kopf keine Informationen über Fördermittel geben kann, wie man dann Fördermittel überhaupt beantragen kann.
Hier stellt sich dann auch die Frage nach der Überprüfung zur Verwendung der Mittel.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2017
  • Frist
    3. Januar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf Grund einer …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadtumbau-Ost-Mittel [#25518]
Datum
30. November 2017 19:11
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Grund einer Mitteilung des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern vom 27.11.2017 Az. 096871300-IFG-07/17, wurde mir mitgeteilt, dass meine entsprechende Anfrage nach Fördermitteln aus dem Programmjahr 2015 Stadtumbau-Ost-Mittel dem LFI-MV nicht zur Verfügung steht. Darüber hinaus, können möglichweise laut dem Schreiben, grundsätzlich für Ideen oder Gedanken, die nur im Kopf von Bediensteten vorhanden sind, keine Auskünfte gegeben werden. Allerdings stellt sich mir die Frage wie die Ideen und Gedanken, dann jemals in finanzielle Mittel und anschließend in materielle Mittel umgesetzt werden können? In Zusammenhang mit dem obengenannten Schreiben der LFI-MV bitte ich Sie somit, mir die Höhe der Fördermittel für das Programmjahr 2015 Stadtumbau-Ost-Mittel und hier für den Programmteil „Aufwertung“ für die Gesamtmaßnahme Neu-Zippendorf zu nennen. Weiterhin bitte ich Sie mir die Laufzeit des Programms 2015 Stadtumbau-Ost-Mittel mitzuteilen. Bitte erläutern Sie mir auch, wenn man für Bloßes Wissen, Gedanken, oder Ideen im Kopf keine Informationen über Fördermittel geben kann, wie man dann Fördermittel überhaupt beantragen kann. Hier stellt sich dann auch die Frage nach der Überprüfung zur Verwendung der Mittel.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Stadtumbau-Ost-Mittel [#25518]
Datum
21. Dezember 2017 12:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30. November 2017. Sie finden die Fördermittel für die Gesamtmaßnahme Neu-Zippendorf im Bereich Aufwertung in Höhe von 200.000 € im Bund-Länderprogramm Stadtumbau Ost 2015 auf Blatt 40, lfd. Nummer 32 unter folgendem Link: http://www.staedtebaufoerderung.info/... Die Ausfinanzierung der Summe kann üblicherweise in fünf jährlichen Kassenabflussraten erfolgen, d.h. für das Programmjahr 2015 bis einschließlich 2019. Im Übrigen finden Sie im Internet unter der bereits genannten Adresse www.staedtebauförderung.info<http://www.staedtebauförderung.info> auch alle weiteren Förderjahrgänge und weiterführende Informationen zu allen Programmen der Städtebauförderung. Gerne füge ich Ihnen die neuen Broschüren "Städtebauförderung 2017 - Bürgerinformationen" und "Städtebauförderung 2017 - Anwenderhinweise" im pdf-Format bei. Bitte wenden Sie sich betreffend Ihrer Fragen zu Mitteilungen des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern direkt an das LFI-MV. Ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes Jahr 2018. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente