Stadtwerke Gütersloh

Eine Auffstellung aller Unternehmungen an denn die Stadtwerke Gütersloh beteiligt sind

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. August 2013
  • Frist
    11. September 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadtwerke Gütersloh
Datum
10. August 2013 10:12
An
Kommunalverwaltung Gütersloh
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auffstellung aller Unternehmungen an denn die Stadtwerke Gütersloh beteiligt sind
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Gütersloh
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre mail habe ich zuständigkeitshalber an die Stadtwerke Gütersloh weiterge…
Von
Kommunalverwaltung Gütersloh
Betreff
AW: Stadtwerke Gütersloh
Datum
12. August 2013 10:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre mail habe ich zuständigkeitshalber an die Stadtwerke Gütersloh weitergeleitet. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Gütersloh mailto: <<E-Mail-Adresse>> Viele Grüße Anja Tiemann Stadt Gütersloh - Die Bürgermeisterin Fachbereich Personal, Organisation, Referat des Rates und der Bürgermeisterin Zentraler Service und soziale Angelegenheiten Phone +49 5241 82-2384 Fax +49 5241 82-3539 Internet http://www.guetersloh.de mailto <<E-Mail-Adresse>> Bitte prüfen Sie, ob diese E-Mail wirklich ausgedruckt werden muss. Danke!
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Stadtwerke Gütersloh" vom 10.08.2013…
An Kommunalverwaltung Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Stadtwerke Gütersloh [#4761]
Datum
6. Februar 2014 13:45
An
Kommunalverwaltung Gütersloh
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Stadtwerke Gütersloh" vom 10.08.2013 (#4761) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 149 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Stadtwerke Gütersloh" vom 10.08.2013…
An Kommunalverwaltung Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Stadtwerke Gütersloh [#4761]
Datum
6. Februar 2014 14:00
An
Kommunalverwaltung Gütersloh
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Stadtwerke Gütersloh" vom 10.08.2013 (#4761) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 149 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Stadtwerke Gütersloh" vom 10.08.2013…
An Kommunalverwaltung Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: Stadtwerke Gütersloh [#4761]
Datum
6. Februar 2014 14:01
An
Kommunalverwaltung Gütersloh
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Stadtwerke Gütersloh" vom 10.08.2013 (#4761) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 149 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Kommunalverwaltung Gütersloh
Sehr geehrter Herr Aust, Der Eingang Ihrer mail wird Ihnen hiermit bestätigt. Ich habe Ihre heutige Mail und auc…
Von
Kommunalverwaltung Gütersloh
Betreff
AW: AW: Stadtwerke Gütersloh [#4761]
Datum
6. Februar 2014 14:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Aust, Der Eingang Ihrer mail wird Ihnen hiermit bestätigt. Ich habe Ihre heutige Mail und auch die Mail vom 10.08.2013 zuständigkeitshalber an die Stadtwerke Gütersloh weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich in Fragen, die die Stadtwerke betreffen, direkt an die Stadtwerke. Die E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Viele Grüße Anja Tiemann Stadt Gütersloh - Die Bürgermeisterin Fachbereich Personal, Organisation, Referat des Rates und der Bürgermeisterin Zentraler Service und soziale Angelegenheiten Phone +49 5241 82-2384 Fax +49 5241 82-3539 Internet http://www.guetersloh.de mailto <<E-Mail-Adresse>> Bitte prüfen Sie, ob diese E-Mail wirklich ausgedruckt werden muss. Danke!