Städtische Vorgabe für Schulen bezüglich späterer Heizperiode 2022

Den Beschluss, inklusive Begründung, der städtischen Vorgabe in der der Beginn der Heizperiode an den Schulen auf den 1. Oktober 2022 nach hinten verlegt wurde.

Ergebnis der Anfrage

Antwort mit wenig hilfreichen Informationen per E-Mail erhalten am 21.09.2022.
Die von Ihnen erbetene Berichtsvorlage im Stadtrat vom 20.07.2022 mit den Maßnahmen der Stufe 2 der Gasnotlage, die zu diesem Zeitpunkt der Stufe 2 des Konzepts des Bundeswirtschaftsministeriums entsprach, wollen Sie unter folgendem Link finden:

https://online-service2.nuernberg.de/bu…

Auf weitere Rückfragen kamen leider keine hilfreichen Antworten mehr.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. September 2022
  • Frist
    22. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr ge…
An Stadtverwaltung Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Städtische Vorgabe für Schulen bezüglich späterer Heizperiode 2022 [#259397]
Datum
20. September 2022 20:31
An
Stadtverwaltung Nürnberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Beschluss, inklusive Begründung, der städtischen Vorgabe in der der Beginn der Heizperiode an den Schulen auf den 1. Oktober 2022 nach hinten verlegt wurde.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Nürnberg (Informationsfreiheitssatzung Nürnberg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259397/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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