Stand der Digitalisierung der Wohnungsanmeldung

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

laut Presseberichten (https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/technologie-buergeramt-service-berlin-digital-ummeldungen-bald-endlich-online-moeglich-li.269679) sollte schon im Frühjahr 2023 die digitale Wohnungsanmeldung für Berlin eingeführt werden.

Per Pressemitteilung vom 17. Juli 2023 wurde die Einführung eines "Probebetriebs" für Herbst 2023 angekündigt (https://www.berlin.de/aktuelles/8341826-958090-elektronische-wohnsitzanmeldung-ab-herbs.html).

Bitte senden Sie mir Informationen und Erkenntnisse der Berliner Verwaltung zum aktuellen Stand der Einführung der Elektronischen Wohnsitzanmeldung und möglichen Einführungsterminen für Probe- und Vollbetrieb zu.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Januar 2024
  • Frist
    21. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, laut Presseberichten (https://www.berliner…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand der Digitalisierung der Wohnungsanmeldung [#297771]
Datum
19. Januar 2024 13:38
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, laut Presseberichten (https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/technologie-buergeramt-service-berlin-digital-ummeldungen-bald-endlich-online-moeglich-li.269679) sollte schon im Frühjahr 2023 die digitale Wohnungsanmeldung für Berlin eingeführt werden. Per Pressemitteilung vom 17. Juli 2023 wurde die Einführung eines "Probebetriebs" für Herbst 2023 angekündigt (https://www.berlin.de/aktuelles/8341826-958090-elektronische-wohnsitzanmeldung-ab-herbs.html). Bitte senden Sie mir Informationen und Erkenntnisse der Berliner Verwaltung zum aktuellen Stand der Einführung der Elektronischen Wohnsitzanmeldung und möglichen Einführungsterminen für Probe- und Vollbetrieb zu. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297771/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. Januar 2024 13:38
Status
Warte auf Antwort

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand der Digitalisierung der Wohnungsanmeldung“ vom 19.01.2024 (#…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Stand der Digitalisierung der Wohnungsanmeldung [#297771]
Datum
22. Februar 2024 19:42
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand der Digitalisierung der Wohnungsanmeldung“ vom 19.01.2024 (#297771) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>