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Stand der Dinge Ausbau B65 - Südumgehung Minden

Planungsstand des Ausbaus B65 - Südumgehung Minden, insbesondere Zeitpläne für den weiteren Verfahrensablauf

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juni 2013
  • Frist
    3. Juli 2013
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
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Betreff
Stand der Dinge Ausbau B65 - Südumgehung Minden
Datum
1. Juni 2013 10:12
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Planungsstand des Ausbaus B65 - Südumgehung Minden, insbesondere Zeitpläne für den weiteren Verfahrensablauf
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Stand der Dinge Ausbau B65 - Südumgehung …
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
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Betreff
AW: Stand der Dinge Ausbau B65 - Südumgehung Minden
Datum
3. Juli 2013 10:54
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Stand der Dinge Ausbau B65 - Südumgehung Minden" vom 01.06.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer

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Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in zur Beantwortung Ihres Antrages nach IFG kann ich Ihnen folgenden Sachstand der o. g.…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
WG: Stand der Dinge Ausbau B65 - Südumgehung Minden
Datum
10. Juli 2013 17:14
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in zur Beantwortung Ihres Antrages nach IFG kann ich Ihnen folgenden Sachstand der o. g. Bedarfsplanmaßnahme mitteilen: - Der RE-Vorentwurf der B 65 Ic Südumgehung Minden benötigt die Zustimmung (Sichtvermerk) des BMVBS. - Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zur Erlangung des Baurechts ist für das III. Quartal 2013 vorgesehen. - Für die Durchführung des PF-Verfahrens ist erfahrungsgemäß mit einer Dauer von 2 bis 3 Jahren zu rechnen. - Ein Zeitplan für die Baudurchführung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt wegen der Unwägbarkeiten hinsichtlich der Dauer des PF-Verfahrens, möglicher Klagen gegen den PF-Beschluss und der Bereitstellung von Baumitteln noch nicht genannt werden. Mit freundlichen Grüßen I. A. M. Haase Straßen.NRW. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe Abteilung 2 - Planung/Planfeststellung - Stapenhorststraße 119 33615 Bielefeld Tel.: 0521/1082-189 Fax: 0521/1082-301 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> (Schreibweise beachten!) web: www.strassen.nrw.de
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.