Stand der Ermittlungen zur erhöhten Mortalität von 19,61% bei Herzinfarkt in 2011 im Klinikum Duisburg GmbH

Entscheidung der Dezernentin für Sicherheit und Recht über die eingeleiteten Maßnahmen bei deutlich erhöhter Mortalität von 19,61% in 2011 im Klinikum Duisburg GmbH (Mehrheitseigentümer Stadt Duisburg) im Vergleich zum Referenzwert von 10,7%.
Das Gutachten (Peer Review) ging den Dezernentin für Sicherheit und Recht am 7. November 2014 zu.

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  • Datum
    4. Mai 2017
  • Frist
    7. Juni 2017
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
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Von
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Betreff
Stand der Ermittlungen zur erhöhten Mortalität von 19,61% bei Herzinfarkt in 2011 im Klinikum Duisburg GmbH [#21404]
Datum
4. Mai 2017 22:05
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Entscheidung der Dezernentin für Sicherheit und Recht über die eingeleiteten Maßnahmen bei deutlich erhöhter Mortalität von 19,61% in 2011 im Klinikum Duisburg GmbH (Mehrheitseigentümer Stadt Duisburg) im Vergleich zum Referenzwert von 10,7%. Das Gutachten (Peer Review) ging den Dezernentin für Sicherheit und Recht am 7. November 2014 zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand der Ermittlungen zur erhöhten Mortalität…
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Betreff
AW: Stand der Ermittlungen zur erhöhten Mortalität von 19,61% bei Herzinfarkt in 2011 im Klinikum Duisburg GmbH [#21404]
Datum
14. Juni 2017 16:02
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand der Ermittlungen zur erhöhten Mortalität von 19,61% bei Herzinfarkt in 2011 im Klinikum Duisburg GmbH“ vom 04.05.2017 (#21404) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. An wen haben Sie Ihre Mail vom 4.5.2017 gerichtet ? Bitte…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: AW: Stand der Ermittlungen zur erhöhten Mortalität von 19,61% bei Herzinfarkt in 2011 im Klinikum Duisburg GmbH [#21404]
Datum
16. Juni 2017 08:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. An wen haben Sie Ihre Mail vom 4.5.2017 gerichtet ? Bitte um kurze Rückmeldung, damit ich Ihre erneute Anfrage weiterleiten kann. Danke. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, die Anfrage richteten sich, wie alle anderen bisher nicht beantworteten, an die Ko…
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Betreff
AW: Antwort: AW: Stand der Ermittlungen zur erhöhten Mortalität von 19,61% bei Herzinfarkt in 2011 im Klinikum Duisburg GmbH [#21404]
Datum
16. Juni 2017 18:13
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die Anfrage richteten sich, wie alle anderen bisher nicht beantworteten, an die Kommunalverwaltung Duisburg. Frau Dr. D. Lesmeister wurde am 7. November 2014 schriftlich informiert und eine Kopie des Peer Review SANA Kliniken Duisburg als Anlage beigefügt. Auf Grund eines von mir verursachten Schreibfehlers im Namen von Frau Dr. Lesmeister, war für mich nicht zu erkennen, dass die Leiterin des Dezernats für Sicherheit und Recht Mitglied des Aufsichtsrat der SANA Kliniken Duisburg ist. Auf der Internetseite der Stadt Duisburg findet sich weder unter "Dezernat Sicherheit und Recht" noch "Stabsstelle Compliance" eine Angabe, dass Frau Dr. D. Lesmeister Mitglied des Aufsichtsrats der SANA Kliniken Duisburg ist und somit auch nicht seit wann sie diese Funktion wahrnimmt. Ich bitte die "Stabstelle Compliance" um die Information ob Frau Dr. D. Lesmeister nach dem 7. November 2014 als Mitglied des Aufsichtsrats der SANA Klinken Duisburg berufen wurde? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 21404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand der Ermittlungen zur erhöhten Mortalität…
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Betreff
AW: AW: Antwort: AW: Stand der Ermittlungen zur erhöhten Mortalität von 19,61% bei Herzinfarkt in 2011 im Klinikum Duisburg GmbH [#21404]
Datum
12. September 2017 22:10
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand der Ermittlungen zur erhöhten Mortalität von 19,61% bei Herzinfarkt in 2011 im Klinikum Duisburg GmbH“ vom 04.05.2017 (#21404) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 98 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>