Stand der Inhaftierungen nach dem G20-Gipfel

Rund um den G20-Gipfel kam es zu Sachbeschädigungen gegen Wohneigentum und Gewerbe im Schanzenviertel sowie zu Plünderungen von Einzelhandelsgeschäften. Wieviele Festnahmen gab es während und nach dem Gipfel in diesem Kontext? Wieviele Verdächtige sind noch in Untersuchungshaft? Gegen wieviele wurde bereits ein Verfahren eröffnet? Wieviele sind rechtskräftig verurteil und wie viele davon mussten eine Haft antreten? Falls Sie die Frage so konkret nicht beantworten können, bitte ich ersatzweise um eine Antwort, die meinem Fragenkomplex so nahe wie möglich kommt, bspw. Verhaftete im Kontext Sachbeschädigung/G20 hamburgweit.

Danke im Voraus,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. September 2017
  • Frist
    13. Oktober 2017
  • Ein:e Follower:in
Lars Brücher
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Lars Brücher
Betreff
Stand der Inhaftierungen nach dem G20-Gipfel [#24578]
Datum
11. September 2017 23:08
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Rund um den G20-Gipfel kam es zu Sachbeschädigungen gegen Wohneigentum und Gewerbe im Schanzenviertel sowie zu Plünderungen von Einzelhandelsgeschäften. Wieviele Festnahmen gab es während und nach dem Gipfel in diesem Kontext? Wieviele Verdächtige sind noch in Untersuchungshaft? Gegen wieviele wurde bereits ein Verfahren eröffnet? Wieviele sind rechtskräftig verurteil und wie viele davon mussten eine Haft antreten? Falls Sie die Frage so konkret nicht beantworten können, bitte ich ersatzweise um eine Antwort, die meinem Fragenkomplex so nahe wie möglich kommt, bspw. Verhaftete im Kontext Sachbeschädigung/G20 hamburgweit. Danke im Voraus,
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lars Brücher <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Lars Brücher

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Sehr geehrter Herr Brücher, anbei…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz
Datum
26. September 2017 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
811,4 KB
Sehr geehrter Herr Brücher, anbei übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihren Antrag vom 11.09.2017. Mit freundlichen Grüßen