Stand der Neuentwicklung einer Gebührenordnung für Ärzte

Die geltende GOÄ datiert in wesentlichen Teilen immer noch aus dem Jahre 1982, der letztmaligen umfassenden Reform; wobei das damals neu gefasste Gebührenverzeichnis auf der Ersatzkassen-Gebührenordnung – E-Adgo – von 1978 basiert. Dies bedeutet, dass von den insgesamt 37 Abschnitten des Leistungsverzeichnisses der geltenden GOÄ seit 1982 bzw. 1978 26 Kapitel nicht mehr grundlegend aktualisiert worden sind. Die restlichen 11 Kapitel des Verzeichnisses sind mit der Vierten Änderungsverordnung vom 18. Dezember 1995 neu gefasst worden: Sie sind inzwischen weit mehr als 20 Jahre alt. Der Fortschritt der Medizin der letzten 3 Jahrzehnte ist somit nicht systematisch in die GOÄ einbezogen worden.

Bitte senden Sie mir die in Verhandlung befindlichen neuen GOÄ-Ziffern und deren Berechnungsgrundlage zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Juni 2019
  • Frist
    5. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die geltende GOÄ da…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand der Neuentwicklung einer Gebührenordnung für Ärzte [#148095]
Datum
2. Juni 2019 15:04
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die geltende GOÄ datiert in wesentlichen Teilen immer noch aus dem Jahre 1982, der letztmaligen umfassenden Reform; wobei das damals neu gefasste Gebührenverzeichnis auf der Ersatzkassen-Gebührenordnung – E-Adgo – von 1978 basiert. Dies bedeutet, dass von den insgesamt 37 Abschnitten des Leistungsverzeichnisses der geltenden GOÄ seit 1982 bzw. 1978 26 Kapitel nicht mehr grundlegend aktualisiert worden sind. Die restlichen 11 Kapitel des Verzeichnisses sind mit der Vierten Änderungsverordnung vom 18. Dezember 1995 neu gefasst worden: Sie sind inzwischen weit mehr als 20 Jahre alt. Der Fortschritt der Medizin der letzten 3 Jahrzehnte ist somit nicht systematisch in die GOÄ einbezogen worden. Bitte senden Sie mir die in Verhandlung befindlichen neuen GOÄ-Ziffern und deren Berechnungsgrundlage zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundlich…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Stand der Neuentwicklung einer Gebührenordnung für Ärzte [#148095]
Datum
3. Juni 2019 09:13
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgeset…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Stand der Neuentwicklung einer Gebührenordnung für Ärzte [#148095]
Datum
18. Juni 2019 14:13
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich beabsichtige Ihren Antrag nach § 3 Nummer 3 Buchstabe b IFG und § 4 IFG sowie § 3 Nummer 7 IFG abzulehnen. Die Verhandlungen über die Reform der GOÄ werden zwischen der Bundesärztekammer und dem Verband der privaten Krankenversicherung geführt. Die Verhandlungen sind vertraulich. Soweit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Ergebnisse vorliegen, sind diese dem BMG von den Verhandelnden mit der Maßgabe der vertraulichen Behandlung übermittelt worden. Nach § 3 Nummer 7 IFG darf zu vertraulich übermittelten Informationen der Zugang nicht gewährt werden. Ferner würden bei erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen die Verhandlungsergebnisse voraussichtlich in einem Verordnungsentwurf des BMG berücksichtigt. Die weiteren Verhandlungen und damit das Verordnungsgebungsverfahren wären gefährdet, wenn bisherige Verhandlungsergebnisse vorzeitig öffentlich würden. Nach § 3 Nummer 3 Buchstabe b IFG und § 4 IFG darf der Informationszugang nicht gewährt werden, wenn dadurch Beratungen bzw. Entscheidungen von Behörden beeinträchtigt würden. Da ablehnende IFG-Bescheide eine Rechtsmittelfrist auslösen, muss der Zeitpunkt des Zugangs feststellbar sein. Ablehnende IFG-Bescheide versenden wir daher nur per Briefpost. Sofern Sie einen förmlichen Bescheid wünschen, bitte ich um Mitteilung einer Postadresse. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie beabsichtigen, meine Anfrage abzulehnen und begründen dies mit § 3 IFG und §4 IF…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Stand der Neuentwicklung einer Gebührenordnung für Ärzte [#148095]
Datum
21. Juni 2019 19:53
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie beabsichtigen, meine Anfrage abzulehnen und begründen dies mit § 3 IFG und §4 IFG. ICh kann nicht erkennen, wie §3 IFG gelten kann. es liegen nicht vor: a) internationale Beziehungen, b) militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr, c) Belange der inneren oder äußeren Sicherheit, d) Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden, e) Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle, f) Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubtem Außenwirtschaftsverkehr, g) die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitsrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen, Ich kann auch nicht erkennen, dass das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann, oder dass a) die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen oder b) die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden, da es sich nicht um behördliche Beratungen handelt. Nach §4 IFG: (1) Der Antrag auf Informationszugang soll abgelehnt werden für Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde. Nicht der unmittelbaren Entscheidungsvorbereitung nach Satz 1 dienen regelmäßig Ergebnisse der Beweiserhebung und Gutachten oder Stellungnahmen Dritter. (2) Der Antragsteller soll über den Abschluss des jeweiligen Verfahrens informiert werden. Sollten Sie dennoch weiterhin meine Anfrage ablehnen bescheiden, dann Senden Sie den Bescheid bitte an: Dr. med. Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148095 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Gesundheit
Automatische Abwesenheitsnotiz: Ich bin derzeit nicht im Büro und kann Ihre Nachrichten voraussichtlich nicht vor…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Automatische Antwort: WG: Stand der Neuentwicklung einer Gebührenordnung für Ärzte [#148095]
Datum
21. Juni 2019 19:53
Status
Warte auf Antwort
Automatische Abwesenheitsnotiz: Ich bin derzeit nicht im Büro und kann Ihre Nachrichten voraussichtlich nicht vor Montag, dem 24. Juni 2019 lesen. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an das Referatspostfach Z 15 <<E-Mail-Adresse>> bzw. in vergaberechtlichen Dingen Z 15-ZVS <<E-Mail-Adresse>> Eine automatische Weiterleitung erfolgt nicht. Gruß,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Stand der Neuentwicklung einer Gebührenordnung für Ärzte“ [#148095] [#148095]
Datum
26. Juni 2019 18:30
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/148095 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die beschriebenen Ablehnungspunkte nicht vorliegen. ICh kann nicht erkennen, wie §3 IFG gelten kann. es liegen nicht vor: a) internationale Beziehungen, b) militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr, c) Belange der inneren oder äußeren Sicherheit, d) Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden, e) Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle, f) Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubtem Außenwirtschaftsverkehr, g) die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitsrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen, Ich kann auch nicht erkennen, dass das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann, oder dass a) die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen oder b) die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden, da es sich nicht um behördliche Beratungen handelt. Nach §4 IFG: (1) Der Antrag auf Informationszugang soll abgelehnt werden für Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde. Nicht der unmittelbaren Entscheidungsvorbereitung nach Satz 1 dienen regelmäßig Ergebnisse der Beweiserhebung und Gutachten oder Stellungnahmen Dritter. (2) Der Antragsteller soll über den Abschluss des jeweiligen Verfahrens informiert werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 148095.pdf - 2019-06-18_1-image001.png Anfragenr: 148095 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-721/002 II#0305 Sehr geehrteAntrag…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Stand der Neuentwicklung einer Gebührenordnung für Ärzte« [#148095] [#148095] # 15-721/002 II#0305
Datum
3. Juli 2019 13:18
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
474,2 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-721/002 II#0305 Sehr geehrteAntragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Stand der Neuentwicklung einer Gebührenordnung für Ärzte“ [#148095] [#148095]
Datum
29. Juli 2019 19:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/148095 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die BEgründung, dass hier sensibelste VErhandlungsdaten preisgegeben werden, nicht zutrifft. Es handelt sich lediglich um die vorgesehene Reform der Vergütung von Ärzten in Deutschland. Ich kann keine Notwendigkeit einer Geheimniskrämerei erkennen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 148095.pdf - 2019-06-18_1-image001.png - 2019-07-03_1-57410_2019.pdf Anfragenr: 148095 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-721/002 II#0305 Sehr geehrteAntrag…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei der Anfrage »Stand der Neuentwicklung einer Gebührenordnung für Ärzte« [#148095] # 25-721/002 II#0305
Datum
13. August 2019 16:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-721/002 II#0305 Sehr geehrteAntragsteller/in das beigefügte Schreiben erhalten Sie ausschließlich in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente